IP steueroptimiert verkaufen: ein Gestaltungsmodell mit Holding & Stiftung
Mit einer Holding und einer Stiftung kann man das in einer operativen Gesellschaft geborgene IP steueroptimiert verkaufen. Dazu überträgt kurz nach der Unternehmensgründung das Eigentum am IP auf die Ebene der Gesellschafter und das Nießbrauchrecht auf die Stiftung. Die Stiftung kann in den folgenden Jahren Lizenzgebühren für die Nutzung des IP vereinnahmen. Dies wiederum führt zu einer niedrigeren Besteuerung der operativen Gesellschaft, weil die Lizenzgebühren dabei Betriebsaufwand darstellen. Zwar fällt beim Verkauf des Nießbrauchrechts am IP 25 % Körperschaftsteuer auf Ebene der Stiftung an. Doch können die Gesellschafter die Eigentumsrechte am IP nach Ablauf einer Veräußerungsfrist von einem Jahr steuerfrei verkaufen.

Unser Video: IP steueroptimiert verkaufen
In diesem Video erklären wir, wie man mit einer Holding und einer Stiftung IP steueroptimiert verkaufen kann.
Inhaltsverzeichnis
1. IP steueroptimiert verkaufen – Einleitung
Wenn man im Geschäftsverkehr von geistigem Eigentum spricht, trifft man des Öfteren auf die Abkürzung IP. Dabei steht IP für den angelsächsischen Begriff intellectual property, der genau solche immateriellen Vermögensgegenstände bezeichnet – geschützte ebenso wie ungeschützte. Abseits aller materiellen Vermögen können aber auch IP einen gewissen Wert haben. Viele von Ihnen mögen gerade an das geistige Eigentum zur Herstellung von Medikamenten denken, andere wiederum kommt das klassische Design eines Porsche 911 in den Sinn. Ob ein solches geistiges Eigentum aber tatsächlich vorliegt und somit potentiell wertvoll und schutzwürdig ist, mag auf einem anderen Blatt stehen. Jedenfalls hat Porsche vor einigen Jahren einen Rechtsstreit über den Designschutz für das Modell 991 vor dem Europäischen Gerichtshof verloren.
Aber angenommen ein Unternehmer hätte eine Marke, ein Patent oder eine andere Art von IP in seinem Unternehmen geschaffen. Dann hätte es offensichtlich auch einen gewissen Wert. Und wenn etwas wertvoll ist, dann lohnt es sich möglicherweise auch es gewinnbringend zu veräußern. Selbstverständlich geht das auch mit IP. Doch wo Gewinne im Rahmen eines Unternehmens anfallen, streckt der Fiskus sogleich seine Steuern fordernden Finger danach aus.
Manchmal genügt einfach nur eine klar geregelte, feststehende Sache, etwas, das man allgemeinhin für unumstößlich hält, um es in Frage zu stellen – auch ohne konkretem Grund oder Anlass. Der Reiz besteht in der Herausforderung, einen legalen Weg zu finden, um eine Regel, wie die Besteuerung, zu umgehen, um zu zeigen, dass es auch anders geht. Wir als Steuerberatungskanzlei spüren diesen Reiz täglich, denn sie ist wesentlicher Antrieb bei unserer Gestaltungsberatung und somit von erheblichem Wert, auch wenn er vielleicht selbst kein IP darstellt. Hier wollen wir uns in diesem Sinne nun der Frage widmen, wie man IP steueroptimiert verkaufen kann.
2. IP steueroptimiert verkaufen: die Ausgangslage
Um unser Gestaltungsmodel zu erläutern, greifen wir auf ein Exempel zurück. Dazu möchten wir zunächst die Parameter justieren, die für dieses Beispiel erforderlich sind. Nehmen wir also an, Frau Idea hat eine geniale Idee für ein Startup. Diese Idee ist für ihr Unternehmen und seinem finanziellen Erfolg von großer Bedeutung. Außerdem ist Frau Idea unserer Empfehlung gefolgt und hat eine Holding als Muttergesellschaft für ihr Startup gegründet. Dabei soll ihr die Holdingstruktur dereinst bei einem Exit auf Basis eines Share Deals einen weitestgehend steuerfreien Verkauf ermöglichen.
Da man aber weiß, dass Käufer aus steuerlichen Gründen einen Asset Deal bevorzugen, möchte Frau Idea auch für diese Eventualität eine steuergünstige Antwort finden. Schließlich wird im Laufe der Zeit der Wert des IP ihrer operativen Gesellschaft zunehmend an Wert gewinnen, ja sogar einen großen Anteil am dereinstigen Verkaufserlös ausmachen. Bei einem Asset Deal würden dann etwa 30 % Steuern darauf anfallen. Also helfen wir Frau Idea jetzt, dies zu vermeiden, sodass sie ihr IP steueroptimiert verkaufen kann.

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3. IP Steueroptimiert verkaufen: unser Gestaltungsmodell
3.1. Aufteilung des Eigentums und des Nießbrauchs am IP
Außer einer Holding, die für Frau Idea bei einem Share Deal besonders interessant ist, braucht sie in unserem Gestaltungsmodell vor allem eine Stiftung.
Bevor der Wert des IP, das sich von Anfang an im Eigentum des Startups befindet, bedeutend ansteigt, verkauft das Startup das IP. Einerseits geht das Eigentum am IP an Frau Idea privat, andererseits gehen die Rechte zur Nutzung des IP an ihre Stiftung, sodass die Stiftung über ein Nießbrauchrecht am IP verfügt. In beiden Fällen findet die Übertragung entgeltlich statt. Daher braucht man vorher ein Gutachten, dass den anfänglich noch relativ geringen Wert des IP bestimmt, sodass wir hier keine Einwände durch die Finanzverwaltung zu erwarten haben.
3.2. Besteuerung der Übertragung der Rechte am IP
Ja, das Finanzamt ist hierbei auch involviert. Gewiss, wir sagten, wir wollen die IP steueroptimiert verkaufen, aber damit ist der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt gemeint. Im Augenblick, da der Wert des IP noch relativ gering ist, lassen wir es dennoch auf eine Besteuerung ankommen. Zumindest ist der Kaufpreis für das Eigentum am IP für Frau Idea recht niedrig, weil das im Verhältnis dazu wertvollere Nutzungsrecht ja an ihre Stiftung geht.
3.3. Der Nießbrauch am IP und seine steuerlichen Folgen
Die Stiftung wiederum kann nun den Kaufpreis abschreiben und Lizenzen für die Nutzung des IP durch die operative Gesellschaft erheben. Als Körperschaft zahlt die Stiftung auf diese Lizenzgebühren 15 % Körperschaftsteuer. Da man aber als Stiftung kein Gewerbebetrieb sondern lediglich vermögensverwaltend tätig ist, entfällt hierauf keine Gewerbesteuer. Wichtig dabei ist, dass Frau Idea darauf achtet, dass ihre Stiftung tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Auf Seite des Startups kann man nun die mit der Stiftung vereinbarten Lizenzgebühren als Betriebsaufwand ansetzen. Dies reduziert die Bemessungsgrundlagen sowohl bei der Körperschaft- als auch bei der Gewerbesteuer. Effektiv spart Frau Idea auf dieser Ebene bereits etwa 30 % Steuern. Aber dies ist nur ein Nebeneffekt. Der große Clou folgt erst beim Exit, denn dabei wollen wir das IP steueroptimiert verkaufen.
3.4. IP steueroptimiert verkaufen nach Ablauf der Veräußerungsfrist
Angenommen nach einigen erfolgreichen Jahren hat das Startup die prognostizierte enorme Wertsteigerung erreicht. Für Frau Idea rückt der Exit in greifbare Nähe. Unter den vielen Interessenten bietet einer ein besonders lukratives Angebot, das aber über einen Asset Deal laufen soll. Da der größte Anteil am Wert des Unternehmens im IP liegt, geht es in der Hauptsache um den Verkauf der Eigentums- und Nießbrauchrechte am IP. Da seit der Übertragung des IP vom Startup auf Frau Idea beziehungsweise der Nießbrauchrechte an ihre Stiftung sicherlich mehr als ein Jahr vergangen ist, kann man das IP steueroptimiert verkaufen, zum Teil sogar komplett steuerfrei.
3.4.1. Aus dem Privatvermögen einer natürlichen Person IP steueroptimiert verkaufen
Sie fragen sich nun, wie das sein kann. Schließlich hatten wir vorhin erläutert, dass der Verkauf durch das Startup steuerpflichtig ist. Und genau darin liegt der Unterschied. Denn der Verkauf fand damals aus dem Betriebsvermögen des Startups heraus statt. Diesmal verkauft Frau Idea das IP aber aus ihrem Privatvermögen. Und bei einem Verkauf aus dem Privatvermögen gelten die Regeln des § 23 EStG, die besagen, dass ein Jahr nach dem Erwerb eines Vermögensgegenstands dessen Verkauf aus dem Privatvermögen steuerfrei erfolgen kann. Allerdings gilt dies nur dann, wenn in der Zwischenzeit keine Nutzung zum Erzielen von Einkünften mittels dieses Vermögensgegenstands erfolgte (§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG in Verbindung mit § 22 Nummer 2 EStG). Andernfalls verlängert sich die Veräußerungsfrist zum steuerfreien Verkauf auf zehn Jahre.
Wie gut, dass Frau Idea keine Nutzung der IP-Rechte vornehmen konnte. Denn das Nießbrauchrecht lag ja in den Händen ihrer Stiftung.
3.4.2. Aus dem Privatvermögen einer Stiftung IP steueroptimiert verkaufen
Allerdings hat ihre Stiftung in der Vergangenheit genau dies getan. Außerdem müsste der Verkauf der Nutzungsrechte durch die Stiftung doch zumindest Körperschaftsteuer auslösen, oder? Ja, das stimmt. Aber dennoch kann man dadurch das IP steueroptimiert verkaufen, weil eben nur 15 % Körperschaftsteuer auf einen Teil des Werts des IP anfallen, die Gewerbesteuer aber sogar ganz vermeidbar ist. Schließlich verfügt eine Stiftung, anders als andere Körperschaften, über Privatvermögen anstatt über Betriebsvermögen (es sei denn sie ist gewerblich tätig). Also erfolgt die Besteuerung analog zur Besteuerung von Frau Idea, nur, dass hierbei Körperschaftsteuer anstatt Einkommensteuer anfällt.
Sollte die Stiftung hingegen letztmalig vor mehr als zehn Jahren Einkünfte über ihr Nießbrauchrecht am IP bezogen haben, kann sie das IP sogar komplett steuerfrei verkaufen. Denn dann greift auch für die Stiftung die Regelung des Einkommensteuergesetzes im Hinblick auf die zehnjährige Veräußerungsfrist. Wenn die Stiftung also auf Lizenzgebühren verzichtet, dann ist der Verkauf des IP nach einem Jahr jederzeit steuerfrei möglich.

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4. IP steueroptimiert verkaufen: zwei Rechenexempel
Unterfüttern wir doch unsere Ausführungen an dieser Stelle mit einigen Zahlen. Angenommen der Verkaufspreis der Eigentumsrechte durch Frau Idea beträgt EUR 1.000.000 und jener für die Nießbrauchrechte der Stiftung EUR 4.000.000. Außerdem sollen die jährlichen Einnahmen über die Lizenzgebühren EUR 100.000 betragen. Der Verkauf soll weiterhin 15 Jahre nach der Übertragung der Rechte am IP erfolgen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir unsere Betrachtungen allein darauf fokussieren, wie wir hierbei das IP steueroptimiert verkaufen können. Die übrigen im Startup enthaltenen Vermögensgegenstände bleiben somit unberücksichtigt. Da wir dem IP aber den höchsten Wert beimessen, soll diese Vereinfachung ohne Gewicht sein. Dafür wollen wir aber trotzdem die steuerlichen Auswirkungen der Lizenzzahlungen berücksichtigen. Wie Sie gleich sehen werden, ist dies höchst interessant.
4.1. IP steueroptimiert verkaufen: Modell mit Lizenzgebühren
In den 15 Jahren bezieht die Stiftung EUR 1.500.000 an Lizenzgebühren. Darauf entfällt eine Körperschaftsteuer von EUR 225.000. Gleichzeitig konnte das Startup durch diesen Betriebsaufwand etwa EUR 450.000 an Körperschaft- und Gewerbesteuer sparen. Wir setzen dazu vereinfachend die prozentuale Höhe der Gewerbesteuer ebenfalls zu recht realistischen 15 % an. Daraus folgt, dass die Differenz von EUR 225.000 im Laufe dieser 15 Jahre als Steuerersparnis winkt.
Beim Verkauf des IP kommen nun folgende Steuern zustande: Bei Frau Idea erfolgt der Verkauf steuerfrei und bei ihrer Stiftung setzt das Finanzamt EUR 600.000 an (15 % von EUR 4.000.000). Unter Berücksichtigung der Steuerersparnisse des Startups im Verlauf der vorangegangenen 15 Jahre fallen in der Summe also nur EUR 375.000 an Steuern an.
4.2. IP steueroptimiert verkaufen: Modell ohne Lizenzgebühren
In dieser Variante untersuchen wir, welche steuerlichen Auswirkungen sich aus einem Verzicht auf die Nutzung des Nießbrauchrechts ergeben. Wiederum ist der Verkauf des IP durch Frau Idea steuerfrei. Bei der Stiftung ist dies diesmal ebenfalls steuerfrei. Doch hat das Startup in den 15 Jahren auf die Vermeidung von Steuern in Höhe von EUR 450.000 verzichtet. Daher ist dieser Betrag bei unseren Betrachtungen als Steuer relevant.
4.3. IP steueroptimiert verkaufen: Vergleichsbesteuerung ohne Optimierung
Um ein Verständnis für den Umfang der Steueroptimierung zu schaffen, bieten wir noch eine Steuerberechnung, wie sie bei einem Asset Deal des IP aus dem Betriebsvermögen des Startups heraus anfallen würde. Dazu setzten wir als Verkaufspreis EUR 5.000.000 an, was dem kombinierten Wert des Eigentumsrechts von Frau Idea und des Nießbrauchrechts ihrer Stiftung entspricht. Auf diesen Verkaufspreis, der auch mangels relevanter Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das IP den Gewinn darstellt, fallen jeweils 15 % Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Insgesamt sprechen wir dabei also von einer Steuer in Höhe von EUR 1.500.000.

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5. IP steueroptimiert verkaufen – unsere Quintessenz
Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht ungewohnt scheint, dass wir verschiedene Steuerarten beim Startup und der Stiftung miteinander verrechnen, so dient dies der Verdeutlichung, wie hoch die Ersparnis ausfallen kann, wenn man über unser Gestaltungsmodell IP steueroptimiert verkaufen möchte. Dass hierbei sehr willkürlich angesetzte Zahlen für den Wert des IP sowie der Lizenzgebühren Verwendung finden, ist ebenfalls vertretbar. Schließlich muss man all diese Faktoren stets im Einzelfall betrachten. Deshalb mag es auch sein, dass es in manchen Situationen auch günstiger sein könnte, wenn die Stiftung auf Lizenzeinnahmen verzichtet. In unseren Beispielen war es jedoch steuerlich am günstigsten, die Lizenzgebühren zur Reduktion der Unternehmensbesteuerung auf Ebene des Startups zu verwenden.
Jedenfalls sollte klar sein, dass beide Varianten deutlich geringere Steuern verursachen, als wenn man den Verkauf des IP ohne Steuergestaltung durchführt. In unserem günstigsten Beispiel liegt die Steuerersparnis bei phänomenalen 75 % des sonst anfallenden Steuerbetrags (EUR 1.500.000 – EUR 375.000 = EUR 1.125.000 Steuerersparnis, was 75 % von EUR 1.500.000 entspricht)! Dabei haben wir die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %, die dereinst auf die Gewinnausschüttung der Holding entfällt, schon unberücksichtigt gelassen.
Zwar gehen wir hier stets vom weniger günstigen Fall eines Asset Deals aus, wo doch der Share Deal nur mit 1,5 % an Steuern bei der Holding zu versteuern wäre, aber da der Asset Deal für den Käufer steuerlich deutlich günstiger als der Share Deal ist, sollten wir eben auch auf diese Eventualität vorbereitet sein. Jedenfalls dürfte die Bereitschaft eines Käufers, bei einem Asset Deal einen höheren Preis zu zahlen, ebenfalls in unsere Überlegungen einfließen und somit mitbestimmen, wie wir unser IP steueroptimiert verkaufen wollen.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der Ausarbeitung individueller Gestaltungsmodelle schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Allgemein:
- Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (zum Beispiel Rechtsformwahl, Sitzverlegung)
- Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier Veräußerungsgewinne, Dividendenerträge)
- Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen
- Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien für den Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO
- Entwicklung von Verteidigungsstrategien gegenüber der Finanzverwaltung bei Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren
- Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Unternehmensteuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für Unternehmensteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung im Unternehmensteuerrecht “. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:




