Verbindliche Auskunft vom Finanzamt

Video & Transkript

Video: Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen

Sie können beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen und dann bestätigt ihn das Finanzamt, dass ihre Rechtsauffassung richtig ist. Welche Bedingungen an diesen Antrag gestellt sind, wann Sie den stellen müssen, welche Inhalte rein müssen, wie umfangreich das ist, am besten, welche Gliederungen und welche Kapitel sie da aufnehmen. Das erkläre ich Ihnen jetzt in diesem Video.

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1. Vorstellung und Einleitung

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert und das ist nun Grund und Anlass, heute mit Ihnen über einen so genannten Antrag auf verbindliche Auskunft zu sprechen.

2. Wann stellt man einen Antrag auf verbindliche Auskunft?

Einen Antrag auf verbindliche Auskunft machen wir in unserer Kanzlei immer dann, wenn wir für Mandanten besondere Umwandlungsvorgänge, besondere Fragen im internationalen Steuerrecht klären wollen, wenn irgendetwas besonderes ansteht und der Mandant sich die Frage stellt, geht das wirklich steuerfrei? Bekomme ich wirklich den Steuervorteil? Ist das mit Nachteilen oder Risiken verbunden? Und es gibt dazu kein Urteil. Es gibt dazu keine Kommentierung. Die Rechtslage ist wirklich ungewiss. Dann stellen wir einen sogenannten Antrag bei der Finanzverwaltung. Und da schauen wir uns einmal an, wie auch Sie einen solchen Antrag stellen können. Was muss da alles rein und an welche Form und Fristen das quasi gebunden ist.

3. Keine Verwirklichung des Sachverhalts vor der verbindlichen Auskunft

Also aller wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag stellen für eine Rechtsfrage, die zu einem Sachverhalt gehört. Und dieser Sachverhalt darf doch nicht verwirklicht sein.

Als Beispiel, wenn wir die Frage stellen: „Kann ich meine Immobilie steuerfrei verkaufen?“, was nun wirklich eine einfache Frage wäre für so einen Antrag. Eigentlich macht man da kompliziertere Rechtsfragen, die man aufnimmt. Aber wenn das die Frage wäre, dann können Sie die Frage stellen, nur dann, wenn Sie die Immobilien noch nicht verkauft haben. In dem Augenblick, wo Sie verkauft haben, können Sie keinen Antrag mehr stellen, bei der Finanzverwaltung; dann ist die Frist abgelaufen. Das heißt, der Sachverhalt darf noch nicht verwirklicht sein.

4. Antrag auf verbindliche Auskunft: Darstellung des Sachverhalts

Zweitens, wie macht man so einen Antrag? Der muss schriftlich gestellt werden bei dem Finanzamt, was für Ihre Einkommensteuer zuständig ist, wenn Sie für Ihre Einkommensteuer fragen. Wenn Sie für eine GmbH-Besteuerung fragen, dann müssen Sie das beim zuständigen Finanzamt der Körperschaftsteuer beantragen, diesen Antrag.

Und was muss rein? Er muss schriftlich, es muss dargestellt werden, wie ist die aktuelle Situation.

Beispiel, ich habe ein Haus, das habe ich die ersten fünf Jahre vermietet und seit eineinhalb Jahren wohne ich da privat drin. Wenn ich das verkaufe, geht das steuerfrei. Und wenn das jetzt Ihre Rechtsfrage wäre, die nun wirklich einfach ist, aber dann würden Sie darstellen, wie lange Sie drin wohnen, würden erst mal den gegenwärtigen Sachverhalt darstellen. Dann Kapitel B, Sie würden darstellen: was ist geplant? Der Verkauf des Hauses.

5. Antrag auf verbindliche Auskunft: Formulierung der Rechtsfragen

Dann Kapitel C, da würden Sie einzelne Rechtsfragen drin aufnehmen. Sie würden also quasi fragen: „Kann ich die Immobilie dieses Jahr steuerfrei verkaufen?“ Frage 2, alternativ: „Wenn Frage 1 verneint wird, kann ich dann – Alternative b – kann ich dann das Haus nächstes Jahr steuerfrei verkaufen?“ Drittens: „Ist es sichergestellt, dass der Verkauf dann nach 10 Jahren steuerfrei verkauft wird, für den Fall, dass die ersten beiden Fragen verneint werden?“ Und so weiter und so fort.

Ja, so würden sie an die einzelnen Rechtsfragen auflisten. In der Praxis, ein, zwei Fragen sind verhältnismäßig wenig. Wir haben in der Regel zwischen 3 und 8 Fragen. Das ist ein übliches Maß an Rechtsfragen, die man dann für diesen Sachverhalt stellt.

Haben Sie Fragen zum
Antrag auf verbindliche Auskunft?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

6. Antrag auf verbindliche Auskunft: Darstellung der eigenen Rechtsauffassung

Und danach müssen Sie in Kapitel D noch Ihre eigene Rechtsauffassung darstellen. Das heißt, Sie müssen schreiben: „Ich bin der Meinung, meine erste Rechtsfrage ist mit Ja oder Nein zu beantworten, Komma aus folgenden Gründen: …“ Warum? Damit es dem Finanzamt möglichst einfach machen. Ja, das macht dem Finanzamt ja Arbeit, und je mehr Sie schreiben, desto einfacher kann das Finanzamt den Sachverhalt prüfen. Und aus der Beratungspraxis, wir beraten dazu in einem wirklich relativ viel, kann ich Ihnen sagen, je einfacher Sie dem Finanzamt das machen, desto schneller wird das Finanzamt und desto besser wird das Finanzamt diesen Antrag auch bearbeiten.

Und dann müssen mehr Informationen rein. Wir haben in der Regel noch ein Kapitel E, wo wir dann nochmal bestätigen, also es muss bestätigt werden, dass bei keinem anderen Finanzamt eine ähnliche Anfrage gestellt wird, dass der Sachverhalt noch nicht begonnen wurde und so weiter und so fort.

7. Antrag auf verbindliche Auskunft: Angaben zum Gegenstandswert

Sie müssen auch Angaben zum Gegenstandschwert machen. Warum? Weil dieser Antrag auf verbindliche Auskunft der kostet eine Gebühr beim Finanzamt. Diese Gebühr ist abhängig vom Gegenstandschwert, also müssen Sie den Gegenstandschwert angeben. Außerdem ist vielleicht noch festzuhalten, dass, wenn kein Gegenstandwert vorhanden ist, dann rechnet die Finanzverwaltung nach Zeit ab. Bei der Finanzverwaltung kostet jede angefangene halbe Stunde 50 Euro. Wenn die dann 10 Stunden damit beschäftigt sind, kostet das 1 000 Euro die Bearbeitung. Es sei denn, der Gegenstandwert ist vorhanden, dann muss man natürlich nach Gegenstandswerten vorgehen.

8. Antrag auf verbindliche Auskunft: Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses

Und dann noch Name drauf, Steuernummer drauf, Adresse drauf. Nochmal kurz versichern, dass alle Angaben auch korrekt sind. Und Sie müssen auch noch darlegen, dass Sie ein besonderes steuerliches Interesse haben.

Beispiel wäre bei einem Immobilienverkauf: „Ich möchte die Immobilie gerne verkaufen und ich möchte mir danach eine neue Immobilie kaufen. Wenn ich immer auf den Gewinn Steuern zahlen muss, dann habe ich nicht genügend Liquidität zum Erwerb der neuen Immobilie und dann würde ich quasi auf der Straße sitzen. Deswegen habe ich ein besonderes, steuerliches Interesse an der Auskunft und diese hat damit erhebliche Auswirkungen, ob Sie die positiv oder negativ bescheiden. Und das macht ja: davon werde ich meine Entscheidung in der Praxis abhängig machen.“ Das wäre eine Darlegung eines besonderen steuerlichen Interesses.

9. Wann macht ein Antrag auf verbindliche Auskunft Sinn?

9.1. Wann ein Antrag auf verbindliche Auskunft keinen Sinn macht

Manche Mandanten wollen quasi für alles einen Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt haben. Und dann sagen wir manchmal: „Nein, stopp, das ist nicht erforderlich.“ Warum? Stellen sich vor, wir wollen eine Gestaltung machen, dann hätte der Mandant gerne die Auskunft, ob diese Gestaltung wirklich funktioniert. Die hätte er gerne im Voraus. Dann frage ich den Mandanten, was passiert, wenn die Gestaltung nicht akzeptiert wird.

Beispiel, normalerweise zahle ich Steuern von 100 Euro im Jahr. Mit dieser Gestaltung zahle ich nur noch Steuern von 50 Euro. Jetzt könnte ich einen Antrag stellen und mir von der Finanzverwaltung verbindlich verbeauskunften lassen, dass diese Gestaltung funktioniert. Jetzt frage ich aber den Mandanten, was ist der Nachteil, wenn man es nicht einfach mal probieren? Wenn der Mandant sagt: „Naja, wir probieren die Gestaltung und vielleicht komme ich von 100 Euro runter auf 50 Euro. Aber für den Fall, dass es nicht funktioniert, dann zahle ich einfach weiter 100 Euro.“ Dann muss man doch sagen, wir machen die Gestaltung, weil wir keinen Nachteil durch die Gestaltung haben. Da brauche ich auch keinen Antrag. Wir werden die Gestaltung eh probieren.

9.2. Wann eine Antrag auf verbindliche Auskunft sinnvoll ist

Manchmal hat man auch Gestaltungsmodelle, man macht die, will von 100 Euro Steuern runter auf 50. Wenn die aber schief gehen und nicht akzeptiert werden, dann explodiert die Steuerlast hoch auf 500! Und wenn wir nicht wissen, ob die Steuerlast runter auf 50 geht oder hoch auf 500, dann sind das die Fälle, wo wir einen Antrag stellen müssen auf verbindliche Auskunft, weil wir das Risiko der zusätzlichen, also der höheren Steuer unbedingt vermeiden müssen.

Sie merken, wir stellen sehr viele Anträge auf verbindliche Auskunft. Wir sind ja auch oft das Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Wenn Sie Hilfe brauchen bei Ihrem Antrag auf verbindliche Auskunft, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir bereiten den gerne für Sie vor.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Antrag auf verbindliche Auskunft schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
  2. Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (z.B. RechtsformwahlSitzverlegung)
  3. Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen)
  4. Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien für den Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO
  5. Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (Holdinggesellschaften, Organschaften)
  6. Entwicklung von Verteidigungsstrategien gegenüber der Finanzverwaltung bei Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren
  7. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
  8. Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte (insbesondere im Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht)
  9. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

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Telefon-/ Videokonferenz

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Lehrauftrag für Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Spezialgebiete des Steuerrechts werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – Verfahrensrecht II“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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