Kunstgegenstände in einer gemeinnützigen Stiftung

Video & Transkript

Video: Gemeinnützige Stiftung: Steuerliche Vorteile für Kunstgegenstände || Dr. Harald Maser (WP/StB)

J: Mit einer gemeinnützigen Stiftung können Sie wahnsinnig geile Steuermodelle nutzen. Da gibt es so viele, die können wir gar nicht alle vortragen. Aber ich habe heute eins für Sie dabei. Und zwar dann, wenn Sie Kunst und Kunstgegenstände haben. Die können Sie an die Stiftung überlassen, obwohl das Eigentum bei ihnen selber bleibt. Und dann nutzen Sie die Möglichkeit, dass Sie alle Kosten als Sonderausgaben abziehen können und zusätzlich keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer anfällt. Wie das genau funktioniert, das erklärt Ihnen heute Dr. Harald Maser, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei uns im Büro, bleiben Sie dran.

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[Interview mit Dr. rer. pol. Harald Maser (nachfolgend: „M“) und Prof. Dr. jur. Christoph Juhn (nachfolgend: „J“)]

J: Mein Name ist Christoph Juhn. Ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung Kapitalgesellschaften. Und in diesem Zusammenhang beraten wir natürlich auch mal vermögende Privatpersonen, unter anderem bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer und auch bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung. Und darauf haben Sie sich ein bisschen spezialisiert. Sie machen zwar auch das internationales Steuerrecht und Holding-Strukturen und Ähnliches aber das ist so ein bisschen ihre private Interessenslage, diese Gemeinnützigkeit.

M: Ja. Kunststiftung/ Gemeinnützige Kunststiftung ist für den Kunstsammler immer dann von sehr großem Interesse, wenn er die Sammlung noch sozusagen in eigenen Händen halten möchte, aber umfangreiche Kosten in steuerliche, sozusagen Sonderausgaben transferieren möchte. Und das geht: einmal Errichtung der Stiftung. Das Kapital, das die Stiftung bekommt, ist als Sonderausgaben dann auch über mehrere Jahre abzugsfähig und darüber hinaus die sogenannten Zustiftungen jährlich. Wichtig bei diesen Überlegungen oder bei meiner Überlegung ist, dass die Sammlung weiterhin beim Sammler im Privatvermögen bleibt. Sie wird also nur geliehen an die Stiftung und der zweite Vorteil ist, neben dem Privatvermögen/ sie kann auch an die nächste Generation verschenkt und oder vererbt werden.

J: Das ist ja ein hervorragendes Modell. Das heißt, ich gründe eine gemeinnützige Stiftung übertrage bisschen Geld. Diese Spende an die Stiftung kann ich noch steuerlich abziehen, habe also einen Einkommensteuervorteil. Die Stiftung nutzt das Geld, um den Kunstgegenstand und die Kunstsammlung zu erhalten. Diesen Kunstgegenstand überlasse ich parallel unentgeltlich an eben diese gemeinnützige Stiftung.

M: Das ist richtig. Jetzt gibt’s im steuerlichen Kleingedruckten natürlich noch einige Schwierigkeiten. Also nicht jede Sammlung ist sozusagen im staatlichen Interesse, ist nicht förderungswürdig. Also alles das, wo man allgemein sagt, die Sammlung ist Erhaltenswürdig, ist Kulturgut, dient der Volksbildung etc. Das kann man steuerlich versuchen geltend zu machen.

J: Okay, also alle die Zuschauer bei YouTube die jetzt ein IKEA-Bild an der Wand haben, die sind gerade abgesprungen, wahrscheinlich. Aber mit wertvollen Vermögensgegenständen funktioniert das Modell.

M: Ja.

J: Okay, sehr gut. Und wenn wir jetzt ein Beratung haben möchten bei Ihnen ich kenne Ihren Terminkalender, ich weiß, der ist immer proppenvoll, weil Sie ja nun wirklich ein sehr breites Spektrum beraten, von International über Umwandlungen bis hin zu vermögenden Privatpersonen. Bei dem Thema weiß ich aber das ist Ihr Lieblingsthema.

M: So ist es. Ich bin sicher, wir finden einen Termin.

J: Super. Wenn Sie Fragen haben zum Thema gemeinnützige Stiftung, Kunst und Kunstsammlungen, rufen Sie einmal an. Vereinbaren Sie einen Termin mit Herrn Dr. Maser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Vielen Dank, dass wir heute das gemeinsame erste Video zusammen gemacht haben.


Steuerberater für Erbschaft- und Schenkungsteuer

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht spezialisiert. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Steueroptimierter Verkauf von Immobilien 
  2. Beratung zum Nießbrauchrecht
  3. Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (FreibeträgeAnzeigepflichten)
  4. Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  5. Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
  6. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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