Steuerhinterziehung

Selbstanzeige bis 2027 vornehmen

Selbstanzeige Steuerhinterziehung: Verschärfung ab 2027 geplant!

Selbstanzeige ist nach einer Steuerhinterziehung bisher eine weithin empfohlene Vorgehensweise, um sich vor dem Risiko einer Entdeckung und der damit einhergehenden Bestrafung zu schützen. Denn das Gute daran ist, die Selbstanzeige hat nach aktuellem Recht eine strafbefreiende Wirkung. Mit anderen Worten handelt es sich bei der Selbstanzeige lediglich um eine Steuerkorrektur, die man dem Finanzamt meldet. Ab 2027 möchte die derzeitige Bundesregierung wesentliche Aspekte daran ändern, genauer gesagt verschärfen. So soll das Strafmaß steigen, die Ermittlungsmöglichkeiten verbessert und somit der Vorteil von Steuerhinterziehung stark eingeschränkt werden – sogar trotz Selbstanzeigen. Wir berichten über die wichtigsten geplanten Änderungen, die der aktuelle Aktionsplan der Regierung vorsieht.

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Unser Video: Rechtzeitig Selbstanzeige einreichen

In diesem Video erklären wir, wieso es in 2026 besonders wichtig ist, nach Steuerhinterziehung Selbstanzeige zu erstatten.

Inhaltsverzeichnis


1. Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung ab 2027 – Einleitung

Am 16.7.2026 hielten Bundesfinanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig eine Pressekonferenz ab. Sie diente der Ankündigung eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung. Zeitliches Ziel der dabei vorgestellten 26 Maßnahmen ist, diese bereits ab 2027 einzuführen. Das bedeutet, dass die Schaffung der hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen in weniger als einem halben Jahr erfolgen soll. Dies mag ambitioniert klingen, ist aber durchaus realistisch. Wer also von den geplanten Änderungen betroffen ist, hat kaum noch Zeit, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zumindest sollte man das Gesetzgebungsverfahren möglichst aufmerksam verfolgen.

Doch was genau weiß man schon über die geplanten Verschärfungen? Vor allem aber, was kann man noch konkret unternehmen, wenn man eine begangene Steuerhinterziehung straffrei aus der Welt schaffen möchte? Wir berichten ausführlich über den aktuellen Stand im Sommer 2026 und weisen auf die besonders gravierenden Änderungen hin, die wohl auf uns zukommen.

2. Einschränkung der Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

Die wohl wichtigste Veränderung, auf die der Aktionsplan abzielt, ist die Einschränkung der Wirksamkeit von Selbstanzeigen. Steuerstraftäter, die ihre Steuerhinterziehung bereuen und durch eine Selbstanzeige ungeschehen machen wollen, können bislang noch darauf hoffen, dass die Steuerhinterziehung ungestraft bleibt. Zwar fallen Zinsen auf die hinterzogene Steuer an und auch eine Geldstrafe ist unausweichlich, doch ist dies im Vergleich zu den Strafen, die drohen, wenn man von der Steuerfahndung entdeckt und früh morgens aus dem Bett geklingelt wird, vergleichsweise harmlos.

Doch genau diese Option soll ab 2027 abgeschafft werden. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die Steuern hinterzogen haben und sich dennoch freiwillig mittels Selbstanzeige dazu bekennen, für ihre Steuerhinterziehung bestraft werden. Immerhin soll die Strafe bei freiwilliger Meldung geringer ausfallen als in solchen Fällen, in denen die Steuerhinterziehung durch die Ermittler aufgedeckt wird. Denn wenn die Steuerfahndung den Fall entdeckt und verfolgt, kommt eine Selbstanzeige zu spät, was unter anderem auch Uli Hoeneß erfahren musste.

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3. Weitere geplante Verschärfungen im Steuerstrafrecht

Neben der faktischen Abschaffung der Strafbefreiung bei Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung will das Bundesfinanzministerium auch die Strafen bei solchen rechtswidrigen Handlungen verschärfen. Bekannt geworden ist bislang insbesondere, dass die Freiheitsstrafe für schwere Steuerhinterziehung als Verbrechen geahndet werden soll und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt werden soll. Bei besonders schweren Fällen der organisierten Steuerkriminalität (zum Beispiel Cum-Ex) droht sogar eine Anhebung der in § 370 Absatz 3 Satz 1 AO geforderten Freiheitsstrafe von zehn auf 15 Jahren. Umgekehrt darf man erwarten, dass die Beträge an hinterzogener Steuer, die für die jeweiligen Strafmaße entscheidend sind, herabgesenkt werden. Außerdem denkt der Gesetzgeber über eine Ausweitung der Aufbewahrungsfrist von Belegen nach. Auch hier soll die Frist demnächst von zehn auf 15 Jahre ansteigen. Wir sprechen also von umfangreichen Neuregelungen im Hinblick auf die Höhe der Strafen und eine Verbesserung der Voraussetzungen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung.

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4. Selbstanzeige / Steuerhinterziehung: Kernpunkte des Aktionsplans

Im Mittelpunkt des Aktionsplans steht jedoch definitiv die Steigerung der Bemühungen zur Entdeckung von Steuerhinterziehung. Damit möchte die Regierung eine verbesserte Aufklärungsrate erreichen, somit mehr Steuerhinterzieher überführen und die durch sie hinterzogenen Steuern mit Zinsen einfordern. Mit einem anwachsenden Entdeckungsrisiko verbindet unter anderem Minister Klingbeil die Hoffnung, dass sich Steuerhinterziehung immer weniger lohnt. Steuern zu zahlen soll also wieder gerechter werden. Abgesehen davon hofft man gleichzeitig wohl darauf, dass die Steuereinnahmen zunehmen. Schließlich ist es ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro an Steuern hinterzogen werden.

Doch wie genau soll dies möglich werden? Dazu hat man im BMF und im Bundesministerium der Justiz eine ganze Reihe an Ideen. Die wohl wichtigste Maßnahme ist die Schaffung eines eigenen Zentrums zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität. Es soll beim Zoll angesiedelt sein und hat das gemeinsame Terrorabwehrzentrum zum Vorbild. Hier sollen Fachkräfte aus Bund und Ländern koordiniert agieren und der Steuerfahndung eine verbesserte Grundlage liefern. Dabei soll auch moderne Technik zum Einsatz kommen, insbesondere ein neues Datenanalysezentrum und künstliche Intelligenz. Ebenso soll der gesteigerte Ermittlungsdruck das organisierte Verbrechen im Bereich der Block-Chain-Kriminalität treffen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Verfolgung der Hinterziehung von Umsatzsteuer. Hierzu möchte man ein modernes Umsatzsteuermeldesystem einführen. Parallel dazu soll eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen kommen. Damit wären solche Unternehmen betroffen, deren Jahresumsatz EUR 100.000 überschreiten. Aber auch gegen Schwarzarbeit möchte die Regierung konsequenter vorgehen. Dazu plant man insbesondere, die Kontrollen auszuweiten, zum Beispiel bei Airbnb-Vermietungen. Das gilt auch für Betriebsprüfungen.

Interessant ist in dieser Hinsicht ebenfalls, dass man Möglichkeiten zum Erwerb von Informationen über Steuerhinterziehung verstärkt nutzen möchte. Dazu zählen der Erwerb von illegal angebotenen Datensätzen ebenso wie Informationen aus anderen Quellen, etwa Hinweisgebern. Solche Informationstransfers sollen straffrei bleiben, selbst wenn sie auf anderer Ebene einen Rechtsverstoß bedeuten, etwa im Berufsrecht.

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Ebenfalls von Interesse: Prominente Steuerhinterzieher

In diesem Video berichten wir über prominente Steuerhinterzieher und wie man ihnen auf die Schliche gekommen ist.

5. Selbstanzeige & Steuerhinterziehung im Visier – Fazit

Bevor der von Bundesfinanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig verkündete Aktionsplan im Gewand neuer oder geänderter Gesetze erscheint, war es uns ein Anliegen, auf die kommenden aktuellen Entwicklungen hinzuweisen. Wir können gespannt sein, was die beiden Ministerien von den vielen Absichten am Ende tatsächlich umsetzen. Jedenfalls ist klar, dass insbesondere Selbstanzeige und Steuerhinterziehung voraussichtlich ab dem nächsten Jahr empfindlichen Verschärfungen unterliegen werden.

Wer dies zum Anlass nimmt, die derzeitigen Regelungen zur Selbstanzeige in Bezug auf Steuerhinterziehung zu nutzen, solange sie noch gelten, sollte sich an eine renommierte Steuer- oder Rechtsanwaltskanzlei wenden. Denn auch schon die bisherigen Regelungen zu Selbstanzeige und Steuerhinterziehung sind streng und müssen genaustens eingehalten werden. Andernfalls verliert eine Selbstanzeige die strafbefreiende Wirkung. Wir wissen, wie man in solchen sensiblen Fällen vorgehen muss, um Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige ungeschehen zu machen. Wir wissen aber auch, was droht, wenn die Steuerfahndung ihre Ermittlungen mit Erfolg krönt. Daher lautet auch unser Rat: ehrlich währt am längsten – mit unserer Unterstützung; rufen Sie uns an. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater begleiten Sie absolut diskret aus dem Risiko einer Entdeckung heraus und betreuen Sie auch juristisch sowie steuerrechtlich bei allen weiteren Fragen und Aspekten.


Steuerberater für Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche und juristischen Beratung zum Steuerstrafrecht spezialisiert. Beim Vorhaben, Straffreiheit durch Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung zu erhalten schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

  1. Abgrenzung zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit
  2. Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt
  3. Begleitung des gerichtlichen Strafverfahrens im Steuerrecht

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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