Steuerglossar

Gewerbesteuermessbetrag erklärt

Gewerbesteuermessbetrag

Das Wichtigste in Kürze

Der Gewerbesteuermessbetrag (§ 11 GewStG) bildet die Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer. Er ermittelt sich durch Anwendung einer Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Höhe der tatsächlichen Gewerbesteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Diese Berechnung trägt dazu bei, dass die Gewerbesteuerlast je nach Ertragssituation des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde variiert.


Was ist der Gewerbesteuermessbetrag?


Der Gewerbesteuermessbetrag ist ein zentraler Begriff im Rahmen der Erhebung der Gewerbesteuer in Deutschland. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden und wird auf den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben erhoben. Um die Höhe der Gewerbesteuer zu ermitteln, wird zunächst der Gewerbesteuermessbetrag festgestellt, der dann mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert wird.

Der Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags ist der Gewerbeertrag des Unternehmens. Dieser wird grundsätzlich auf Basis des für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer ermittelten Gewinns berechnet. Dabei werden jedoch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen, um den spezifischen Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer zu berücksichtigen. Hinzurechnungen können beispielsweise Zinsen für langfristige Schulden, Mieten und Pachten für bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen sein. Kürzungen beziehen sich unter anderem auf Gewinnanteile aus bestimmten Beteiligungen und Grundstücksentgelte.

Der Gewerbeertrag ist um einen Freibetrag zu mindern. Der Freibetrag variiert je nach Rechtsform des Unternehmens. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften beträgt dieser Freibetrag aktuell 24.500 Euro (Stand: April 2023). Bei Kapitalgesellschaften gibt es hingegen keinen Freibetrag.

Der so verminderte Gewerbeertrag ist mit einer Steuermesszahl zu multiplizieren, um den Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln. Die Steuermesszahl beträgt für alle Unternehmen einheitlich 3,5 Prozent. Also berechnet sich der Gewerbesteuermessbetrag als Gewerbeertrag abzüglich des Freibetrags, multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent.

Nehmen wir an, ein Einzelunternehmen hat einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro verbleibt ein Betrag von 75.500 Euro. Dieser Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert, was zu einem Gewerbesteuermessbetrag von 2.642,50 Euro führt.

Der ermittelte Gewerbesteuermessbetrag ist dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zu multiplizieren, um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zu erhalten. Der Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde und kann zwischen 200 Prozent und über 900 Prozent liegen.

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