Steuerglossar

Genussrechte erklärt

Genussrechte

Das Wichtigste in Kürze

Genussrechte sind eine Form der Unternehmensfinanzierung, die sich in Deutschland und anderen Ländern zunehmender Beliebtheit erfreut. Diese Finanzinstrumente bieten sowohl Unternehmen als auch Investoren eine flexible Alternative zu herkömmlichen Finanzierungsmethoden wie Aktien.


Was sind Genussrechte?

Genussrechte sind Wertpapiere, die von Unternehmen ausgegeben werden. Sie verbriefen Vermögensrechte, sind jedoch weder Aktien noch klassische Schuldverschreibungen. Genussrechte stellen eine Form der mezzaninen Finanzierung dar. Daher nehmen sie eine Zwischenposition zwischen Eigen– und Fremdkapital ein.

Der Ausweis erfolgt in Anwendung des § 265 Absatz 5 HGB in einer separaten Position innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“. Genussrechtskapital mit Fremdkapitalcharakter ist nach § 266 Absatz 3 C HGB als Verbindlichkeit mit dem Gliederungsposten „Genussrechtskapital“ zu passivieren.

Die genaue Ausgestaltung von Genussrechten kann von Fall zu Fall stark variieren, da es keine gesetzlich festgelegten Standards gibt. Typischerweise gewähren sie dem Inhaber das Recht auf einen Anteil am Gewinn des Unternehmens. Sie können aber auch mit weiteren Rechten wie einer Beteiligung am Liquidationserlös verbunden sein. Genussrechte können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden.

Für Unternehmen haben Genussrechte einige Vorteile. Sie können die Bedingungen flexibel gestalten und so die Eigenkapitalbasis stärken. Dabei muss das Unternehmen keine Stimmrechte bezüglich der Hauptversammlung des Unternehmens vergeben. Weiterhin haben Unternehmen steuerliche Vorteil. Sie können nämlich in bestimmten Fällen Zinszahlungen auf Genussrechte steuerlich geltend machen.

Für Investoren bieten Genussrechte häufig höhere Renditen als traditionelle Anleihen. Zudem ermöglichen sie eine Diversifikation des Portfolios.

Nachteilhaft an Genussrechten ist regelmäßig, dass die individuelle Gestaltung zu einer erhöhten Komplexität führt. Zudem besteht ein höheres Risiko im Vergleich zu herkömmlichen Anleihen. Dies gilt insbesondere bei Insolvenz des Unternehmens. Ferner ist nachteilhaft, dass die Investoren in der Regel keine Mitspracherechte haben.

Unternehmen müssen bei der Ausgabe von Genussrechten die Informationspflichten gegenüber Investoren beachten und die Bedingungen klar und transparent darlegen.

Im Vergleich zu Aktien bieten Genussrechte keine Stimmrechte und sind in der Regel nicht an der Börse handelbar. Im Gegensatz zu Anleihen sind sie oft mit höheren Renditen verbunden. Demgegenüber tragen sie aber auch ein höheres Risiko, insbesondere in Bezug auf die Rückzahlung im Insolvenzfall.

Genussrechte bieten sowohl für Unternehmen als auch für Investoren interessante Möglichkeiten. Ihre flexible Ausgestaltung ermöglicht es Unternehmen, ihre Finanzierungsstruktur an spezifische Bedürfnisse anzupassen, während Investoren von potenziell höheren Renditen profitieren können. Allerdings ist es wichtig, die spezifischen Risiken und Merkmale zu verstehen, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.

Diese Form der Finanzierung erfordert ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Bewertung der spezifischen Merkmale. Für interessierte Investoren und Unternehmen ist es daher ratsam, sich vor einer Entscheidung umfassend zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

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