Steuerglossar

Verlustvortrag erklärt

Verlustvortrag

Das Wichtigste in Kürze

Der Verlustvortrag ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuerrechts, der Steuerpflichtigen hilft, ihre Steuerlast durch die Verrechnung von Verlusten aus einem Jahr mit Gewinnen in den Folgejahren zu mindern. Dies bietet finanzielle Flexibilität und unterstützt die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen und Privatpersonen.


Was ist der Verlustvortrag?

Der Verlustvortrag ist ein steuerrechtliches Instrument, das es Steuerpflichtigen ermöglicht, negative Einkünfte (Verluste) in die Folgejahre zu übertragen und mit zukünftigen positiven Einkünften zu verrechnen. Dies kann die steuerliche Belastung in den Jahren, in denen Unternehmen und Privatpersonen Gewinne erzielen, mindern und somit die Liquidität und Planbarkeit verbessern. Durch die Verringerung der Steuerzahlungen in gewinnbringenden Jahren bleibt mehr Liquidität im Unternehmen. Diese kann das Unternehmen beispielsweise für Investitionen oder Schuldenrückzahlung verwenden. Unternehmen können so besser planen. Sie wissen, dass sie ihre Verluste aus schlechten Jahren in zukünftigen Jahren nutzen können, um die Steuerlast zu senken.

Wenn ein Steuerpflichtiger in einem Geschäftsjahr mehr Ausgaben als Einnahmen hat, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust kann nicht nur im gleichen Jahr berücksichtigt werden, sondern auch in zukünftigen Jahren, um die Steuerlast zu senken. Der Verlustvortrag ist besonders nützlich für Unternehmen und Selbstständige, die in einem Jahr hohe Anfangsinvestitionen tätigen oder unerwartete Verluste erleiden, aber in den Folgejahren Gewinne erwarten.

In Deutschland ist der Verlustvortrag im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, insbesondere in § 10d EStG. Diese Regelung erlaubt es, Verluste unbegrenzt in die Zukunft vorzutragen. Verluste lassen sich so lange mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, bis sie vollständig aufgebraucht sind.

Ein Unternehmen hat im Jahr 2023 einen Verlust von 100.000 Euro. Im Jahr 2024 erzielt das Unternehmen einen Gewinn von 150.000 Euro. Durch den Verlustvortrag kann das Unternehmen den Verlust aus 2023 mit dem Gewinn aus 2024 verrechnen. Das zu versteuernde Einkommen für 2024 beträgt dann nur noch 50.000 Euro (150.000 Euro Gewinn minus 100.000 Euro Verlustvortrag). Dies führt zu einer erheblich reduzierten Steuerlast für das Jahr 2024.

Verluste lassen sich bis zu einem Betrag von 1 Million Euro (bei Einzelveranlagung) beziehungsweise 2 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) vollständig verrechnen. Darüber hinaus können nur 60 % des den Freibetrag übersteigenden Betrages verrechnet werden. Steuerpflichtige müssen eine Verlustbescheinigung beantragen, um sicherzustellen, dass Verluste korrekt erfasst und vorgetragen werden. Für Kapitalgesellschaften gibt es in § 8c KStG besondere Regelungen, insbesondere bei einem Wechsel der Anteilseigner, die die Nutzung von Verlustvorträgen einschränken können.

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