Steuerglossar

Verschonungsabschlag erklärt

Verschonungsabschlag

Das Wichtigste in Kürze

Der Verschonungsabschlag ist ein wesentliches Instrument des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Er zielt darauf ab, den Fortbestand von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern. Durch die Gewährung erheblicher Steuervergünstigungen und die Kopplung an Bedingungen wie die Lohnsummenregelung bietet er einen ausgewogenen Ansatz zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen und wirtschaftlicher Stabilität.


Was ist der Verschonungsabschlag?

Der Verschonungsabschlag ist ein zentrales Konzept im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das speziell für die Übertragung von Betriebsvermögen entwickelt wurde (§§ 13a f. ErbStG). Sein Hauptziel ist es, Unternehmen vor finanziellen Belastungen zu schützen, die durch die Erbschaft- oder Schenkungsteuer entstehen können. Dadurch soll die Fortführung von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen gewährleistet bleiben.

Der Verschonungsabschlag reduziert den steuerpflichtigen Wert des übertragenen Betriebsvermögens, indem ein bestimmter Prozentsatz davon steuerfrei gestellt ist. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen auch nach einem Generationswechsel finanziell stabil bleiben und nicht durch hohe Steuerforderungen gefährdet sind. Der Abschlag fördert somit die Kontinuität und Stabilität von Familienunternehmen und mittelständischen Betrieben, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden.

Es gibt zwei Hauptmodelle des Verschonungsabschlags, die je nach Einhaltung bestimmter Bedingungen in Anspruch genommen werden können:

  1. Regelverschonung (85%): Bei diesem Modell wird 85% des Werts des begünstigten Betriebsvermögens von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit. Die Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass das Unternehmen die Lohnsummenregelung einhält. Zudem muss er den Betrieb für mindestens fünf Jahre weiterführen.
  2. Optionsverschonung (100%): Dieses Modell bietet eine vollständige Steuerbefreiung (100%) des begünstigten Betriebsvermögens. Hierfür sind jedoch strengere Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Lohnsummenregelung über sieben Jahre und die Fortführung des Betriebs für diesen Zeitraum.

Die Lohnsummenregelung spielt eine zentrale Rolle bei der Inanspruchnahme des Verschonungsabschlags. Sie fordert, dass die Lohnsumme des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum nach der Übertragung nicht signifikant sinkt. Bei der Regelverschonung beträgt dieser Zeitraum fünf Jahre und die Lohnsumme muss 400% der Ausgangslohnsumme betragen. Bei der Optionsverschonung sind es sieben Jahre und 700% der Ausgangslohnsumme.

Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Behaltensfrist. Das bedeutet, dass der Erwerber das begünstigte Vermögen für eine bestimmte Zeit (fünf beziehungsweise sieben Jahre) behalten und den Betrieb fortführen muss. Andernfalls kann der gewährte Verschonungsabschlag nachträglich entfallen und die Steuervergünstigungen können rückwirkend aufgehoben werden.

Zusammenfassen sind die Vorteile des Verschonungsabschlags darin zu sehen, dass er die Steuerlast erheblich reduziert und Unternehmen hilft, finanzielle Mittel für Investitionen und Betriebskosten zu erhalten. Durch die Lohnsummenregelung fördert der Abschlag die Beschäftigungssicherheit und den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Nachteilhaft ist hingegen, dass die Inanspruchnahme des Verschonungsabschlags mit erheblichen bürokratischen Anforderungen und Nachweispflichten verbunden ist. Unternehmen müssen sorgfältig planen und überwachen, um die Bedingungen der Lohnsummenregelung und Behaltensfrist zu erfüllen und die Steuervergünstigungen nicht zu verlieren.

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