Steuerglossar

Die 6 Steuerklassen erklärt

Steuerklassen

Das Wichtigste in Kürze

Die Steuerklasse legt fest, wie viel Einkommensteuer der Arbeitgeber monatlich einbehalten und an das Finanzamt abführen muss. In Deutschland gibt es 6, die alle ihre unterschiedlichen Charakteristika haben.


Was ist sind Steuerklassen?

In Deutschland gibt es gemäß § 38b EStG insgesamt 6 Steuerklassen, die aufgrund von unterschiedlichen persönlichen Verhältnissen den Arbeitnehmern zugewiesen werden. Diese Klassifizierung beeinflusst den Lohnsteuerabzug und andere Abzüge vom Bruttolohn. Damit bestimmt sie, wie viel Einkommensteuer monatlich einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

Die Steuerklasse I gilt zum einen für ledige und geschiedene Arbeitnehmer. Zum anderen gilt sie für verwitwete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner im vorangegangen Jahr verstorben ist und keine Kinder vorhanden sind oder wenn die Kinder nicht bei dem Hinterbliebenen gemeldet sind. Es gibt keinen weiteren Freibetrag außer den allgemeinen Grundfreibetrag.

Die Steuerklasse II gilt demgegenüber für Alleinerziehende, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und mindestens ein Kind in ihrem Haushalt haben. Sie erhalten einen Entlastungsbetrag.

Verheiratet Arbeitnehmer haben die Steuerklasse III , wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und der andere Ehegatte entweder keinen Arbeitslohn bezieht oder in Steuerklasse V eingestuft ist. (sogenannte Zusammenveranlagung) Hierbei findet der günstigere Splittingtarif Anwendnung, so dass es niedrigere Steuersätze gibt. In der Regel wählt der Partner die Steuerklasse V, der das geringere Einkommen hat. Für diesen Ehegatten ist die Steuerbelastung dann aber deutlich höher als in den Klassen I oder IV.

Die verheirateten Ehegatten können aber auch die Steuerklasse 4 haben, wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind und beide vergleichbaren Arbeitslohn beziehen. Dann werden beide Partner gleich besteuert. Daher handelt es sich um die „Grund-Steuertarif“-Klasse für verheiratete Paare. Es gibt dabei aber keine steuerlichen Vorteile oder Nachteile gegenüber der Klasse 1.

Für Arbeitnehmer die neben dem Hauptarbeitsverhältnis noch ein oder mehrere weitere Arbeitsverhältnisse haben gilt die Steuerklasse VI. Diese findet aber lediglich auf die Nebenjobs Anwendung. Es gibt dabei gar keine Freibeträge, so dass der Steuerabzug in der Klasse VI am höchsten ist.

Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist insbesondere für verheiratete Arbeitnehmer relevant, da sie die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens beeinflusst. Jedoch erfolgt am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine genaue Abrechnung.

Für Arbeitnehmer, die nicht verheiratet sind, ist die Steuerklasse in der Regel festgelegt (entweder I oder II). Bei Verheirateten kann die Kombination der Steuerklassen III/V gegenüber IV/IV finanzielle Vorteile bringen, je nach Einkommensunterschied der Partner. Es empfiehlt sich daher, vor einer Entscheidung die verschiedenen Optionen durchzurechnen.

Standort
Köln

Standort<br>Köln Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

Standort<br>Düsseldorf Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Frankfurt

Standort<br>Frankfurt Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Bonn

Standort<br>Bonn Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Dubai

Standort<br>Dubai Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

Telefon-/ Videokonferenz Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr