Progressionsvorbehalt
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassend stellt der Progressionsvorbehalt sicher, dass Personen, die neben ihrem steuerpflichtigen Einkommen steuerfreie Einkünfte haben, einen ihrem Gesamteinkommen angemessenen Steuersatz zahlen. Dies trägt dazu bei, das Steuersystem fair und ausgewogen zu gestalten.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Er regelt die Berücksichtigung bestimmter Einkünfte, die selbst nicht der Einkommensteuer unterliegen, bei der Berechnung des Steuersatzes für andere, steuerpflichtige Einkünfte. Der Progressionsvorbehalt betrifft in der Regel Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder nach deutschen Steuergesetzen steuerfrei gestellt sind. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder bestimmte Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Progressionsvorbehalt soll dazu dienen, die Steuerlast bei Personen, die neben ihren steuerpflichtigen Einkünften auch steuerfreie Einkünfte beziehen zu verteilen. Die Idee dahinter ist, dass Personen mit höherem Gesamteinkommen einen angemessen höheren Steuersatz zahlen sollten, auch wenn Teile ihres Einkommens steuerfrei sind.
Hierfür werden die steuerfreien Einkünfte zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, um einen neuen, vorläufigen Gesamtbetrag der Einkünfte zu bilden. Auf diese Summe wird der Steuertarif angewendet, um den sogenannten hypothetischen Steuersatz zu ermitteln. Dieser hypothetische Steuersatz findet dann auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen Anwendung, nicht auf das gesamte Einkommen inklusive der steuerfreien Teile.
Nehmen wir an, eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und zusätzlich 10.000 Euro Arbeitslosengeld erhalten. Das Arbeitslosengeld ist an sich steuerfrei, wird aber aufgrund des Progressionsvorbehalts in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen:
- Zu versteuerndes Einkommen (steuerpflichtig): 30.000 Euro
- Steuerfreies Einkommen (z.B. Arbeitslosengeld): 10.000 Euro
- Summe für die Berechnung des hypothetischen Steuersatzes: 40.000 Euro
Auf diese 40.000 Euro findet der Steuertarif Anwendung, um den hypothetischen Steuersatz zu ermitteln. Angenommen, dieser Tarif beträgt 20%. Dann wird dieser Satz auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen von 30.000 Euro angewendet. Das führt zu einer Steuerlast von 6.000 Euro führt. Ohne den Progressionsvorbehalt (nur auf 30.000 Euro angewendet) wäre der Steuersatz vielleicht nur 15% gewesen, was zu einer Steuer von 4.500 Euro geführt hätte.
Das Ziel des Progressionsvorbehalts ist die Wahrung der Steuergerechtigkeit durch Anpassung der Steuerlast an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Person. Kritiker argumentieren jedoch, dass der Progressionsvorbehalt komplex und schwer verständlich ist und dass er Bürger benachteiligen kann, die aufgrund besonderer Lebensumstände – beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit – auf steuerfreie Leistungen angewiesen sind.