Steuervorteil Familienstiftung

Vermietung von Autos spart Steuern

Mit einer Familienstiftung Autos vermieten und steuerliche Vorteile schaffen

Mit einer Familienstiftung kann man viele Aspekte gestalten. Einerseits ist eine Stiftung dazu in der Lage, um das Vermögen zu schützen und die nachfolgenden Generationen über die Vermögenserträge finanziell zu unterstützen. Andererseits ist eine Familienstiftung auch ein sehr interessantes Vehikel, um Steuern zu sparen. Hier wollen wir darstellen, wie wir eine Familienstiftung Autos an die eigenen Unternehmen vermieten lassen und dabei gleich auf mehr als eine Weise Steuervorteile genießen können. Denn einerseits kann man Umsatzsteuer bei der Anschaffung sparen. Dann kann man die Mietkosten als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Gewinn der Unternehmen abziehen. Dabei zahlt die Familienstiftung nur Körperschaftsteuer, jedoch keine Gewerbesteuer. Und beim Verkauf der Autos kann die Familienstiftung den Gewinn unter Umständen sogar steuerfrei vereinnahmen. Gleichzeitig können die eigenen Kinder als Destinatäre die Leistungen der Familienstiftung bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei beziehen. Steuergeschenke, wohin man sieht…

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Unser Video: Familienstiftung vermietet Auto

In diesem Video erklären wir, wie eine Familienstiftung ein Auto an den Stifter vermietet und so Steuern sparen hilft.

Inhaltsverzeichnis


1. Autos vermieten per Familienstiftung – Einleitung

Lange Zeit galt eine Familienstiftung ebenso wie gemeinnützige Stiftungen allgemein als exotische Randerscheinungen unserer Gesellschaft. Wenn es darum ging, Vermögen zu verwalten, stand im Bewusstsein der meisten Deutschen das verschwiegene Bankdepot in der Schweiz oder die anonyme Briefkastenfirma in Panama vor der Stiftung als Alternative im Vordergrund. Doch haben sich im Laufe des letzten Jahrzehnts die Prioritäten deutlich verschoben. Schließlich sind in beiden Fällen oftmals in Deutschland steuerpflichtige Einnahmen unversteuert geblieben. Folglich kam es immer wieder zu Steuerhinterziehung, die früher aber meist unerkannt blieb. Allerdings veränderte sich die Wahrnehmung recht abrupt, als die Finanzverwaltung dazu überging, Bankdaten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz zu erwerben.

Fast zur selben Zeit berichteten Medien über Steuertricks mittels ausländischer Briefkastenfirmen. Somit ist das Bewusstsein über derartige Praktiken zur legalen, vor allem aber illegalen Steuervermeidung in der Allgemeinheit geschärft. Eine Folge davon ist, dass Steuerhinterziehung das Image eines Kavalierdelikts verlor. Eine andere war jedoch, dass nun die Suche nach legalen Alternativen zur Vermögensmehrung, Vermögensverwaltung und Vermögenssicherung in den Vordergrund rückte.

Dies ist der Grund, warum auch die Familienstiftung mittlerweile zu einem anerkannten Vehikel zur Vermögensverwaltung und Steuergestaltung aufgestiegen ist. Aus diesem Grund möchten auch wir als innovative Steuerberatungskanzlei mit einem Schwerpunkt auf der Besteuerung von Körperschaften darlegen, wie vielseitig vorteilhaft eine Familienstiftung sein kann. In unserem Beispiel soll es nun konkret um ein Konstrukt gehen, bei der wir eine Familienstiftung Autos an die Unternehmen ihrer Destinatäre vermieten lassen.

2. Autos vermieten per Familienstiftung: Rechtsgrundlagen

Werfen wir jedoch zunächst einen Blick auf die Rechtsgrundlagen, die einen Sachverhalt rund um eine Familienstiftung stets begleiten. Damit rücken vor allem diejenigen Rechtsgrundlagen in den Vordergrund der Betrachtungen, die die Errichtung einer Familienstiftung regeln. Darüber informieren uns die §§ 80 fort folgend BGB. Zwar kann man eine Stiftung auch durch testamentarischen Willen errichten, doch soll uns hier vor allem das Stiftungsgeschäft interessieren, weil dies noch zu Lebzeiten der Stifter zu ihrem steuerlichen Vorteil beitragen kann. Dabei ist die Errichtung einer Familienstiftung von jener einer gemeinnützigen Stiftung abzugrenzen. Denn die Aufgabe einer Familienstiftung ist die Versorgung der vom Stifter in der Stiftungssatzung benannten Destinatäre, also derjenigen Personen, die Leistungen von der Familienstiftung erhalten sollen.

Dabei ist es wichtig, die Sonderstellung von Stiftungen in steuerlicher Hinsicht zu verstehen. Zunächst sei darauf verwiesen, dass eine Stiftung eine Körperschaft ohne Eigentümer ist. Als Körperschaft ist die Stiftung eine juristische Person. Somit ist sie auch entsprechend den Vorgaben des Körperschaftsteuerrechts sowie aller hierbei relevanter Rechtsvorschriften des Einkommensteuerrechts ein steuerpflichtiges Subjekt. Da sie aber als verselbständigte Vermögensmasse keine originäre oder nach dem Körperschaftsteuergesetz definierte gewerbliche Tätigkeit ausführt, es sei denn sie betreibt tatsächlich ein Gewerbe, ist eine Stiftung kein Steuersubjekt in Bezug auf die Gewerbesteuer.

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3. Autos vermieten per Familienstiftung – unser Gestaltungsmodell

3.1. An wen soll die Familienstiftung Autos vermieten?

Kommen wir nun also zum spannenden Teil, in dem wir die Steuergestaltung unseres Models besprechen. Kernelement ist selbstredend, dass wir über eine Familienstiftung Autos vermieten. Die Frage, die man sich nun an dieser Stelle gegenübersieht, ist, an wen die Familienstiftung Autos vermieten soll. Die Antwort hierauf lautet, dass wir sie an die Unternehmen der Destinatäre vermieten. Beispielsweise könnte man die Autos als Dienstwagen für die Geschäftsführung eines solchen Unternehmens vermieten. Außerdem kommt die Vermietung von Autos auch zur Bereitstellung für die Angestellten des Unternehmens in Frage. Aber auch in erheblich größerem Stil könnte die Vermietung von Autos oder anderer Fahrzeuge durch die Familienstiftung in Betracht kommen. Wesentlich hierbei ist, dass die Familienstiftung hierdurch keine gewerbliche Tätigkeit entfaltet. Ansonsten wäre als Folge mit einer Gewerbesteuer zu rechnen.

3.2. Worin liegt der Steuervorteil?

Doch worin liegt der Steuervorteil, wenn wir als leistungsberechtigte Familienmitglieder mit unserer Familienstiftung Autos an die eigene Firma vermieten? An dieser Stelle sollten wir ergänzen, dass es gleich mehrere Steuervorteile hierbei gibt.

3.2.1. Steuervorteil durch Vermeidung der Gewerbesteuer bei der Familienstiftung

Einerseits kann die Familienstiftung die Einnahmen lediglich mit 15 % Körperschaftsteuer versteuern. Hätten wir für die Vermietung ein eigenes Vermietungsunternehmen gegründet, würden wir in der Regel auch noch Gewerbesteuer in etwa gleicher Höhe darauf entrichten. Wir sparen also an dieser Stelle schon mal etwa 50 % an Steuern ein. Übrigens gilt diese Steuerersparnis auch dann, wenn wir ein Auto oder ein anderes Fahrzeug über ein externes Unternehmen mieten oder leasen würden. Denn in den Miet- oder Leasingkosten muss der Vermieter ja auch stets die eigenen Gewerbesteuern hierauf mit einpreisen.

3.2.2. Steuervorteil Betriebsausgabenabzug der Mietkosten

Zweitens kann unser Unternehmen die Aufwendungen, die ihm beim Vermieten der Autos durch die Familienstiftung entstehen, als Betriebsausgaben abziehen. Selbstverständlich reduziert dies somit unseren steuerpflichtigen Gewinn. Dabei wissen wir sehr wohl, dass dies auch die Gewerbesteuer unseres Unternehmens reduziert, bei der Familienstiftung aber keine Besteuerung in Bezug auf die Gewerbesteuer auslöst. Im Prinzip ist dies der eigentliche Grund, warum wir im vorigen Abschnitt von einer Steuerreduktion von etwa 50 % sprechen.

3.2.3. Steuervorteil durch Optieren zum Ausweis der Umsatzsteuer

Drittens kann die Familienstiftung Autos auch mit Umsatzsteuer vermieten. Dazu muss sie aktiv einen Antrag beim Finanzamt stellen und eine Umsatzsteuer-ID-Nummer anfordern. Der steuerliche Vorteil dabei ist, dass sie selbst die mit der Anschaffung und anderer mit der Vermietung einhergehenden Kosten durch Ausweis der Vorsteuer reduzieren kann. Dies entspricht somit einer Steuerersparnis von 19 %. Gleichzeitig muss die Familienstiftung ihre Autos mit Umsatzsteuer vermieten. Aber da die Vermietung an unser Unternehmen erfolgt, von dem wir annehmen wollen, dass es selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, behandeln wir dort die Umsatzsteuer als Vorsteuer. Sie fällt also mit keinem Cent ins Gewicht.

3.2.4. Steuervorteil durch Abschreibung der Autos

Viertens müssen wir hierbei auch überlegen, dass die reguläre Abschreibung der vermieteten Autos auf Ebene der Familienstiftung zu Steuervorteilen führen kann. Dadurch, dass wir mit der Familienstiftung Autos vermieten und dafür Einnahmen generieren, steht ihr auch das Anrecht einer Abschreibung für Abnutzung zu. In der Regel geht man hierbei von einer linearen Abschreibung über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren aus. Hält die Familienstiftung die von ihr vermieteten Autos über diesen Zeitraum, dann fällt der Buchwert am Ende der Abschreibungsperiode gegen EUR 0.

3.2.5. Steuervorteil beim Verkauf der Autos

Dennoch sind Autos dann immer noch einiges Wert. Will nun die Familienstiftung Autos, die zumindest teilweise abgeschrieben sind, verkaufen, kann sie dafür einen marktüblichen Preis fordern. Diesen Mehrwert, der über dem Buchwert liegt, muss man als Körperschaft eigentlich als Buchgewinn versteuern. Aber die Familienstiftung ist keine Kapitalgesellschaft mit Anteilseignern, sondern eine verselbständigte Vermögensmasse. Daher unterliegt sie in dieser Hinsicht stattdessen den Vorschriften des Einkommensteuerrechts.

Dort regelt § 22 Nummer 2 EStG unter Verweis auf § 23 EStG die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften. Dabei gilt, dass keine Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften von beweglichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs erfolgt. Tatsächlich zählen Autos in dieser Hinsicht als Gegenstände des täglichen Gebrauchs.

Allerdings gibt es hierzu noch eine Einschränkung. Denn wenn man mit einem solchen Gegenstand zuvor Einkünfte generieren konnte, dann bleiben die Veräußerungsgewinn bis zum Ablauf einer zehnjährigen Sperrfrist steuerpflichtig. Doch liegt hierbei der Fokus auf der Bedeutung des Wortes Einkünfte. Denn als Einkünfte versteht man im Steuerrecht eben nur positive Einkünfte. Wenn die Familienstiftung also keinen Gewinn aus der Vermietung der Autos herbeiführt, dann findet auch keine Besteuerung des Veräußerungsgewinns statt. Durch die Abschreibung der Autos über ihre Nutzungsdauer haben wir aber auch einen Wertverlust festgestellt. Wenn die jährlichen Vermietungseinkünfte also unter der jährlichen Abschreibungsrate bleiben, dann sind bei der Familienstiftung keine positiven Einkünfte feststellbar. Ergo kann die Familienstiftung die zuvor vermieteten Autos steuerfrei verkaufen!

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4. Mit der Familienstiftung Autos vermieten: weitere Optimierungsoptionen

4.1. Autos vermieten per Familienstiftung: Gewinnoptimierung mit hochwertigen Autos

Der fünfte Punkt des vorigen Kapitels lädt ganz besonders zur Steuergestaltung ein. Denn wenn wir davon ausgehen, dass die Familienstiftung hochpreisige Autos mit geringem Wertverlust zu vermieten gedenkt, dann steigt der steuerfreie Gewinn aus dem Verkauf nochmals deutlich. Gleichzeitig generiert die Familienstiftung in jeder Abschreibungsperiode hohe Abschreibungsraten. Also kann sie auf diese Weise entsprechend hohe Mietgebühren einfordern, ohne dabei positive Einkünfte zu riskieren. Diese hohen Mietkosten sind als Betriebsausgaben aber auch für das eigene Unternehmen der Destinatäre vorteilhaft; dies haben wir ja bereits festgehalten.

Noch vorteilhafter ist aber der Verkauf von Autos, die nach ihrer Anschaffung durch die Familienstiftung in ihrem realen Wert sogar steigen statt zu fallen. Denn dann entsteht ein tatsächlicher Gewinn, denn der Verkaufspreis liegt ja dann über den Anschaffungskosten. Dennoch bleibt der Gewinn steuerfrei, sofern man die vorgenannten Bedingungen einhält. Da dies bei Neuwagen allerdings nur selten der Fall ist, sollte man hierbei vielleicht eher in der Nachfrage steigende Oldtimer in Betracht ziehen. Ein Shelby Mustang ist sicherlich für den einen oder anderen Unternehmer doch auch ein attraktiver Firmenwagen, oder?

4.2. Autos vermieten per Familienstiftung: Steueroptimierung mit Elektroautos

Außerdem kann man die Autos, die wir über die Familienstiftung an die eigenen Unternehmen vermieten, auch als Dienstwagen nutzen. Wenn wir hierbei Elektroautos bevorzugen, dann kann man im Vergleich zu Autos mit konventionellem Antrieb ebenfalls eine ganze Menge an Steuern zahlen. Denn hierbei ist die Besteuerung der Privatnutzung steuerlich begünstigt. So zahlt man nur die Hälfte oder sogar nur ein Viertel der eigentlich anfallenden Steuern (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG).

4.3. Steuervorteil durch Nutzung des Grundfreibetrags der leistungsempfangenden Kinder

Eine indirekte Steueroptimierung sollte man hierbei ebenfalls noch beachten. Denn wenn die Familienstiftung Leistungen an die eigenen Kinder als Destinatäre zahlt, dann bleiben diese Einnahmen der Kinder bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Wenn man dabei davon ausgeht, dass bereits ein Neugeborenes solche Leistungen bezieht, kommen bis zum Eintritt ins Erwachsenenalter mit 18 Jahren bezogen auf den heutigen Grundfreibetrag von etwa jährlich EUR 10.000 Steuerersparnisse von über EUR 180.000 zusammen. Und das sogar für jedes Kind. Doch muss man dazu die Stiftung noch im Jahr der Geburt des Kindes errichten, um den vollen Vorteil des Grundfreibetrags auszuschöpfen.

Selbstverständlich muss die Familienstiftung auch in der Lage sein, um Leistungen in dieser Größenordnung zu gewähren. Wenn man aber die Abschreibungsrate der Autos, die wir per Familienstiftung an unser Unternehmen vermieten, heranzieht, um Mieteinnahmen in etwa gleicher Höhe zu erwirtschaften, dann sollte dies durchaus realistisch sein. Wenn wir etwa Autos mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 60.000 von der Familienstiftung an unser Unternehmen vermieten lassen, dann kann man bei einer Nutzungsdauer von sechs Jahren jährlich EUR 10.000 an Mieteinnahmen steuerfrei vereinnahmen. Diese kann man dann steuerfrei an das Kind auszahlen oder für bestimmte Zwecke ausgeben.

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5. Autos durch die Familienstiftung vermieten: Fazit

Kommen wir nun zum Fazit. Wir sehen, dass eine Familienstiftung auf mehr als eine Weise Steuern sparen hilft, wenn wir sie Autos an die eigenen Unternehmen vermieten lassen. Dies funktioniert auch, wenn die Familienstiftung mehr als nur ein Auto oder andere Fahrzeuge an die Unternehmen der Destinatäre vermietet. Doch müssen wir hierbei darauf achten, dass auf diesem Weg keine gewerbliche Tätigkeit entsteht. Andernfalls führt dies zu einer Besteuerung der Mieteinnahmen mit Gewerbesteuer.

Doch stellen die vielen Steuervorteile, die man mit dem Vermieten von Autos durch eine Familienstiftung erreichen kann, nur einen Nebeneffekt dar. Denn der eigentliche Zweck einer Familienstiftung ist ein anderer. Familienstiftungen dienen in erster Linie der Verselbständigung von Vermögen zum Wohle von Familienmitgliedern, und zwar über Generationen hinweg. Damit übernimmt eine Familienstiftung die Aufgabe einer finanziellen Versorgung der Familienmitglieder. Um dies zu erreichen, verwaltet die Familienstiftung das auf sie übertragene Vermögen mit dem Ziel, Einkünfte zu generieren, die dann die Leistungen an die Destinatäre finanzieren.

Übrigens sei hierbei erwähnt, dass beim Stiftungsgeschäft Schenkungsteuer anfällt. Schon aus diesem Grund ist die Familienstiftung kein Gestaltungsmodel, mit dem man primär durch das Vermieten von Autos Steuervorteile erzielen kann. Vielmehr würde die Schenkungsteuer den Steuervorteil durch die Vermietung wohl mehr als aufwiegen. Somit ist das Vermieten von Autos durch eine Familienstiftung eben nur ein weiterer Pluspunkt auf einer langen Liste an Vorteilen, die eine Familienstiftung auszuzeichnen vermag.


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  4. Empfehlungen zu Stiftungen in Liechtenstein
  5. Erläuterung der Vorteile von Familienstiftungen bei der Vermeidung der Wegzugsteuer

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