Bitcoin-Steuergestaltung

Vorbereitet sein, wenn die Spekulationsfrist fällt

Bitcoin Gewinne bald steuerpflichtig? Wir haben eine Lösung!

Nach derzeitigen Plänen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) soll der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen bald steuerpflichtig werden. Wenn dies so eintritt, entfällt die bisherige einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne derzeit steuerfrei bleiben. Also haben wir uns gefragt, mit welcher Gestaltung man diesen Vorteil auch in Zukunft noch erreichen kann. In diesem Beitrag präsentieren wir eine mögliche Lösung.

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Unser Video: Steuergestaltung zum Bitcoin-Verkauf

In diesem Video zeigen wir eine Option, mit der auch nach dem Fall der Spekulationsfrist Bitcoins steuerfrei verkauft werden können.

Inhaltsverzeichnis


1. Was tun, wenn Bitcoin-Gewinne steuerpflichtig werden? Einleitung

Das Bundesministerium der Finanzen plant im Herbst 2026, die Steuern auf Bitcoins und andere Kryptowährungen zu reformieren. So soll aus dem derzeit steuerfreien Verkauf von Kryptowährungen, bei der eine Haltedauer von mindestens einem Jahr vorliegt, bald ein zu jeder Zeit steuerpflichtiger Verkauf werden. Dazu will man eine entscheidende Änderung am steuerrechtlichen Status von Kryptowährungen vornehmen. Man hat nämlich vor, Kryptowährungen zukünftig in steuerlicher Hinsicht als Kapitalvermögen zu behandeln. Gegenwärtig gelten sie nämlich noch als andere Wirtschaftsgüter und unterliegen als solche der Besteuerung sonstiger Einkünfte nach § 23 EStG.

2. Welche Folgen drohen, wenn Bitcoin-Gewinne steuerpflichtig werden?

Kommt die in einem Referentenentwurf formulierte Steuerrechtsänderung in unveränderter Form (was sehr unwahrscheinlich ist), bedeutet dies einerseits, dass auf den Veräußerungsgewinn von Kryptowährungen Kapitalertragsteuer anfällt. Dies würde dann prinzipiell unabhängig von der Haltedauer erfolgen. Andererseits hätte diese Gesetzesänderung zur Konsequenz, dass die Kryptobörsen, an denen der Handel mit Kryptowährungen stattfindet, die Kapitalertragsteuer einbehalten und die Finanzverwaltung abführen müsste. Schließlich handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine Quellensteuer. Die Besteuerung findet also an der Quelle statt. Dabei dürfte man zwar den Sparerpauschbetrag von derzeit EUR 1.000 ansetzen, aber der gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, somit beispielsweise auch für Bankzinsen oder Dividenden.

Immerhin scheint das BMF nur solche Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin steuerpflichtig werden zu lassen, die zum Zeitpunkt der geplanten Gesetzesänderung noch unterhalb der derzeitigen Spekulationsfrist liegen. Wer also erst kurz vor der Einführung der neuen Gesetzeslage Kryptowährungen kauft, kann diese in Zukunft nur noch steuerpflichtig verkaufen. Und selbstverständlich gilt dies erst recht, nachdem die erwartete Änderung zur Besteuerung von Kryptowährungen in Kraft getreten ist.

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3. Bitcoin-Gewinne sollen steuerpflichtig werden – na und?

Im Vergleich zum derzeit noch steuerfrei möglichen Verkauf von Kryptowährungen bedeutet die geplante Steuerrechtsänderung eine deutliche Verschärfung. Allerdings gibt es dabei auch eine positive Kehrseite der Medaille. Denn wer bisher kurzfristig Kryptowerte gehandelt hat, musste den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 % versteuern. Mit der Kapitalertragsteuer würde die Steuer dann nur noch mit einem Steuersatz von 25 % anfallen. Aber auch das kann man vermeiden. Dazu haben wir eine Steuergestaltung entwickelt, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

So könnte man eine Familienstiftung in Liechtenstein dazu nutzen, um die Steuern auf den Gewinn aus Bitcoin und anderen Krypto-Assets zu optimieren, während man selbst in Deutschland lebt. Genauer genommen gründet man zusammen mit der Familienstiftung eine deutsche KG. Komplementär wäre dann der Stifter oder die Stifterin der Stiftung, die selbst nur als Kommanditistin in die Gesellschaft eintritt. Die Beteiligungsverhältnisse wären aber folgendermaßen: Der Stiftung gehören 100 % der Anteile an der KG, dem Komplementär somit nur 0 %. Das hat den Vorteil, dass der Gewinn aus dem eigentlich steuerpflichtigen Verkauf von Bitcoins transparent zu versteuern ist. Damit steht das Recht zur Besteuerung des Gewinns dem Fürstentum Liechtenstein zu. Da dort aber keine Besteuerung solcher Gewinne in relevantem Ausmaß vorgesehen ist, fällt im Grunde keine Steuer an.

Warum aber sollte der Stifter als Komplementär in die KG eintreten? Weil er dann die Geschäftsführung übernimmt und selber entscheiden kann, ob und wann Kryptowährungen ge- und verkauft werden sollen. Man ist somit unabhängig von den Treuhändern der Stiftung.

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4. Gewinne aus Krypto-Verkäufen steuerfrei gestalten

Mit einer kleinen Ergänzung kann man als Geschäftsführer der KG aber dennoch einen gewissen Gewinnanteil direkt abschöpfen. So könnte man statt einer einfachen KG eine GmbH & Co. KG zusammen mit der Familienstiftung gründen. In dieser Konstellation würde die GmbH im Ernstfall die Haftung übernehmen. Es würde aber auch ein Anspruch zur Vergütung der Geschäftsführertätigkeit entstehen, den man dann ebenfalls steueroptimiert gestalten kann. Der eigentliche und in Deutschland eigentlich steuerpflichtige Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoins und dessen Alternativen würde aber auch hierbei an die Familienstiftung in Liechtenstein gehen. Und dort wäre er dann nach wie vor steuerfrei.

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Kryptogewinne bald steuerpflichtig?

In diesem Video erklären wir, worauf man sich einstellen sollte, wenn die Spekulationsfrist von Kryptowährungen fällt.

5. Wenn Gewinne durch Handel mit Bitcoin steuerpflichtig werden – Fazit

Gesetzesänderungen im Bereich des Steuerrechts erscheinen oft als potenzielle Steuererhöhungen. Zumindest ist dies vielfach die Intention des Gesetzgebers. Für uns als Steuerberatungskanzlei mit einer Spezialisierung auf Steuergestaltungen stellen solche Vorhaben neue Herausforderungen dar, die wir gerne annehmen. So ermöglichen wir unseren Mandanten auch weiterhin steueroptimierte Gewinne. Dies haben wir hier mit der Vorstellung unserer Gestaltung von steuerfreien Gewinnen aus dem Handel mit Bitcoin & Co., die eigentlich steuerpflichtig wären, erneut unter Beweis gestellt. Aber auch in vielen anderen Bereichen profitieren unsere Mandanten von unseren Steuergestaltungen. Im Grunde sind ihre individuellen Situationen und Wünsche die wahren Herausforderungen, die wir gerne annehmen und lösen. Wenn also auch Sie steuerlichen Rat suchen, stehen wir zu ihrer Lösung bereit.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Informationen zur Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein
  2. Erläuterung zu den Vorteilen von Stiftungen zwecks Asset protection
  3. Steueroptimierung mit Immobilienvermögen durch eine Familienstiftung in Liechtenstein

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz.

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