Steuerglossar

Komplementär erklärt

Komplementär

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend übernimmt der Komplementär die operative Führung übernimmt und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Daher spielt der Komplementär eine zentrale Rolle in der Kommanditgesellschaft. Diese Position erfordert somit hohe Verantwortung. Demgegenüber bietet sie aber auch die Möglichkeit, maßgeblich Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft zu nehmen und vom Erfolg zu profitieren. Die rechtliche Grundlage für die Stellung des Komplementärs findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 161 ff. HGB.


Was ist der Komplementär?

Ein Komplementär ist ein Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft (KG), der für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Im Gegensatz zum Kommanditisten, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist, trägt der Komplementär ein höheres Risiko. Er haftet auch mit seinem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft. Diese Haftungsregelung macht den Komplementär zu einer zentralen Figur in der KG, da er nicht nur finanziell stärker involviert ist, sondern auch maßgeblich die operative Führung und Entscheidungsprozesse der Gesellschaft leitet.

Die Hauptaufgabe des Komplementärs besteht in der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Er trifft strategische Entscheidungen, führt die täglichen Geschäfte und trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Geschäftsstrategie. Aufgrund seiner umfassenden Haftung hat der Komplementär ein starkes Interesse daran, die Gesellschaft erfolgreich zu führen. So minimier er seine finanzielle Risiken. Als geschäftsführender Gesellschafter besitzt er weitreichende Rechte. Er hat das Recht und die Pflicht, die Geschäfte der KG zu führen. Dies schließt die Entscheidungsfindung in operativen und strategischen Fragen ein. Zudem kann der Komplementär die Gesellschaft nach außen vertreten und rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Er ist am Gewinn der Gesellschaft beteiligt, wobei die genaue Aufteilung im Gesellschaftsvertrag geregelt wird. In Gesellschafterversammlungen hat der Komplementär volles Stimmrecht und kann maßgeblich Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen.

Die Position des Komplementärs bringt erhebliche Pflichten mit sich. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Er muss die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns führen und dabei die Interessen der Gesellschaft und der Kommanditisten wahren. Zudem ist er für die ordnungsgemäße Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Trotz der hohen Haftung bietet die Rolle des Komplementärs einige Vorteile. Als leitender Gesellschafter hat er umfassende Kontrolle über die Geschäftsführung und die strategische Ausrichtung der Gesellschaft. Er profitiert direkt von den Erfolgen der Gesellschaft durch seine Gewinnbeteiligung. Zudem verleiht ihm die Position eine hohe Reputation und Verantwortung innerhalb und außerhalb der Gesellschaft.

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