Realisationsprinzip
Das Wichtigste in Kürze
Das Realisationsprinzip ist ein wesentliches Prinzip der Rechnungslegung und des Steuerrechts. Es legt fest, dass Erträge erst dann erfasst und versteuert werden, wenn sie tatsächlich realisiert wurden. Es trägt zur Transparenz und Genauigkeit der finanziellen Berichterstattung bei und schützt vor einer vorschnellen Erfassung nicht realisierter Gewinne.
Was ist das Realisationsprinzip?
Das Realisationsprinzip ist ein grundlegendes Konzept im Steuerrecht und der Rechnungslegung. Es bestimmt, wann Erträge und Gewinne als realisiert und somit als steuerpflichtig anzusehen sind. Ein Ertrag ist realisiert, sobald ein rechtlicher Anspruch auf Zahlung besteht. Dies bedeutet, dass eine Forderung rechtlich durchsetzbar sein muss, um sie als realisierten Ertrag zu erfassen. Normativer Anknüpfungspunkt ist der § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB. Dies steht im Gegensatz zum sogenannten Zufluss-Prinzip. Das Zufluss-Prinzip versucht, Aufwendungen und Erträge periodengerecht zuzuordnen, unabhängig von ihrer Realisation.
Ein Unternehmen darf nach dem Realisationsprinzip den Ertrag aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erst dann als Umsatz verbuchen, wenn die Lieferung oder Leistung erbracht und die Abnahme durch den Kunden erfolgt ist. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gilt der Ertrag als realisiert. Bei langfristigen Aufträgen, wie im Baugewerbe, ist der Ertrag somit erst realisiert, wenn ein bestimmter Abschnitt oder das gesamte Projekt abgeschlossen und vom Auftraggeber abgenommen ist. Teilleistungen können je nach Vertragsgestaltung ebenfalls realisiert sein, sobald sie abgenommen wurden.
Das Realisationsprinzip hat erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzierung und die steuerliche Gewinnermittlung. Es stellt sicher, dass die ausgewiesenen Gewinne eines Unternehmens tatsächlich erwirtschaftet wurden und nicht auf hypothetischen oder zukünftigen Einnahmen basieren. Dies erhöht die Aussagekraft und Zuverlässigkeit der Finanzberichte und verhindert eine übermäßige oder vorschnelle Gewinnverbuchung, die die finanzielle Lage eines Unternehmens verzerren könnte.
Während das Realisationsprinzip sich auf die Entstehung und den rechtlichen Anspruch von Erträgen konzentriert, betrachtet das Zuflussprinzip den tatsächlichen Zufluss von Einnahmen und Abfluss von Ausgaben. Das Realisationsprinzip ist insbesondere in der doppelten Buchführung und der handelsrechtlichen Bilanzierung relevant, während das Zuflussprinzip häufig in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Anwendung findet.