Familienunternehmen fortführen

So gelingt die Übertragung steueroptimiert

Betriebsübernahme innerhalb der Familie steueroptimieren

In Familienunternehmen steht die Betriebsübernahme innerhalb der Familie oft schon sehr früh auf der Tagesordnung. Dabei liegt der Fokus in der Regel auf der Übertragung im Wege einer Schenkung, spätestens jedoch einer Erbschaft. Doch gibt es hierzu eine Alternative. Denn die Betriebsübernahme durch die Kinder oder Kindeskinder lässt sich auch durch einen Verkauf herbeiführen. Der Vorteil dabei ist, dass die Kinder einerseits den Kaufpreis unter bestimmten Umständen abschreiben können. Andererseits können die Eltern den Gewinn mit dem sogenannten halben Steuersatz versteuern. So sparen beide Generationen Steuern bei der Betriebsübernahme innerhalb der Familie.

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Unser Video: freiberuflicher Betrieb an Kinder verkaufen

In diesem Video erklären wir, wie Freiberufler ihr Unternehmen steueroptimiert auf ihre Kinder übertragen können.

Inhaltsverzeichnis


1. Betriebsübernahme innerhalb der Familie – Einleitung

Wie alle Werktätigen wollen Freiberufler irgendwann einmal ihren wohlverdienten Ruhestand genießen. Also fragen sie sich häufig schon lange im Voraus, was dann dereinst mit ihrem Unternehmen geschehen soll. Oft geht dabei der Gedanke dahin, die Betriebsübernahme innerhalb der Familie zu regeln. Dies ist insofern logisch, als es hierbei ja um die Fortführung des eigenen Vermächtnisses geht. Schließlich fließt ja ein Teil des eigenen Ichs in das Unternehmen ein und soll da auch über Generationen hinweg erhalten bleiben. Für die Kinder und Kindeskinder ist dies dann ein Orientierungspunkt, der Halt vermittelt und zu weiteren Erfolgen motiviert.

Die Betriebsübernahme innerhalb der eigenen Familie zu organisieren kann aber auch steuerliche Vorteile bieten. Normalerweise mag man bei solchen Überlegungen davon ausgehen, dass eine Schenkung, spätestens eine Erbschaft hierbei sinnvoll ist, da die Übertragung eines Unternehmens innerhalb der eigenen Familie unter Anwendung der §§ 13a, 13b ErbStG die Möglichkeit zur steuerfreien Vermögensnachfolge eröffnet. Hier wollen wir jedoch eine Alternative vorstellen. Wir sehen nämlich erhebliche Vorteile darin, die Betriebsübernahme innerhalb der Familie im Wege eines Verkaufs zu regeln. In dieser Hinsicht entspricht unsere Gestaltung übrigens auch der Übertragung von Immobilien auf die eigenen Kinder.

2. Betriebsübernahme innerhalb der Familie: Gestaltung für Freiberufler

Gleich vorweg nochmals der Hinweis: unser hier vorgestelltes Gestaltungsmodell richtet sich in erster Linie an Freiberufler. Das hat verschiedene Gründe, auf die wir noch eingehen werden. Wichtig ist aber auch, dass unser Modell mit Einschränkungen auch für Gewerbetreibende gilt, die ihr Unternehmen an ihre Kinder verkaufen möchten. Allerdings lohnt es sich hierbei gründlich zu prüfen, ob eine Schenkung vielleicht doch besser geeignet ist.

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3. Vorteile der Betriebsübernahme in der Familie per Verkauf

Um die Spannung ein wenig zu steigern, bevor wir das Geheimnis um unser Gestaltungsmodell lüften, wollen wir mit den Vorteilen, die ein Verkauf des Unternehmens an die eigenen Kinder bietet, locken. Dann lesen Sie nämlich unseren Text weiter, was bei einem gewissen, unstillbaren Algorithmus einen positiven Eindruck hinterlässt.

Bei einem Verkauf des Betriebs können die Kinder die Anschaffungskosten abschreiben. Dies ist der primäre Vorteil, der bei Erbschaft oder Schenkung ausbleibt. Weiterhin können die Eltern, die den Betrieb übertragen, vom Kaufpreis, den ihnen die Kinder zahlen werden, ihren Lebensabend finanzieren. Diese Altersabsicherung entspricht somit jener, die man bei einer Unternehmensnachfolge an familienfremde Personen als Vorteil winkt. Im Gegensatz zu einer Schenkung oder Erbschaft müssen die Kinder auch keine der Bedingungen einhalten, die bei einer steuerbegünstigten oder gar steuerfreien Übertragung zu berücksichtigen sind. Weder die Haltefrist noch die Lohnsumme spielen bei einem Verkauf eine Rolle.

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4. Betriebsübernahme in der Familie: Gestaltung per Verkauf

4.1. Beschleunigte Abschreibung der Anschaffungskosten bei den Kindern

Trommelwirbel! Bühne frei für unsere Steuergestaltung: hier kommt die Betriebsübernahme in der Familie im Wege eines Verkaufs an die eigenen Kinder.

Nun, dann verkaufen die Eltern eben einfach ihren freiberuflichen Betrieb an ihre Kinder – ganz einfach. Selbstverständlich müssen die Kinder dabei alle berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, die auch schon ihre Eltern betrafen. Wenn etwa ein Kind die Arztpraxis seiner Eltern übernehmen soll, dann geht das nur, wenn es selber als Arzt approbiert ist. Bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern ist es übrigens ähnlich. Aber es ist klar, dass dieser Umstand in vielen Familien, in denen die Eltern Freiberufler sind, vorliegt. Zumindest ist das ein zwingendes, aber auch logisches Erfordernis.

Die Kinder verpflichten sich damit zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Gleichzeitig können sie diese Anschaffungskosten allerdings auch abschreiben. Aber anders als bei Gewerbebetrieben, für die gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 EStG eine Nutzungsdauer des Firmenwerts von 15 Jahren besteht, kann man bei einem freiberuflichen Betrieb einen Abschreibungszeitraum zwischen drei und sechs Jahren wählen.

4.2. Betriebsübernahme in der Familie: Mit dem halben Steuersatz zum Erfolg

Doch die verlockendste Abschreibung der Kinder verpufft im Gesamtkontext betrachtet wirkungslos, wenn die Eltern mindestens ebenso viel Steuern zahlen müssen. Das kann man in unserer Gestaltung allerdings vermeiden. Wenn man nämlich das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann man einen besonderen Steuertarif beantragen. Alternativ ist dies auch bei einer sozialversicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeit möglich.

Hierbei handelt es sich um den sogenannten halben Steuersatz. Genau genommen handelt es sich um eine etwas geringere Reduktion des Steuersatzes als die Bezeichnung vermuten lässt. Denn von dem persönlichen Durchschnittssteuersatz, der eigentlich Anwendung finden müsste, werden nur 56 % angesetzt. Neben der Alterseinschränkung gibt es aber auch noch weitere Bedingungen. So ist dieser Antrag nur für einen einzigen Verkauf im Leben möglich. Weiterhin gilt dies nur, wenn der Gewinn maximal EUR 5 Millionen beträgt. Außerdem gibt § 34 EStG vor, dass der anwendbare Steuersatz durch Anwendung dieser Regelung höchstens auf 14 % absinken darf. So oder so, die Eltern können dadurch erheblich an Steuern sparen. Wenn man von einem Durchschnittssteuersatz von beispielsweise 45 % ausgeht, sinkt er mit dem halben Steuersatz auf ungefähr 25 %.

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5. Betriebsübernahme in der Familie – Fazit

Die Betriebsübernahme innerhalb der Familie ist sehr oft die Wunschvorstellung der Inhaber. Handelt es sich dabei um Freiberufler, können sie mit dem hier vorgeschlagenen Gestaltungsmodell dafür sorgen, dass beide Generationen in den Genuss umfangreicher Steuervorteile gelangen. Zumindest lohnt es sich, diese Alternative bei der geplanten Übertragung des Unternehmens frühzeitig in Betracht zu ziehen. Denn auch wenn hierbei im Unterschied zu einer Schenkung oder Erbschaft Steuern anfallen, so entfallen für die Kinder auch einige Pflichten. Trotzdem sollte ein Verkauf stets mit Bedacht in Betracht kommen. Eine möglichst frühzeitige individuelle Beratung ist also essenziell, um die Unternehmensnachfolge zu organisieren. Aber sie lohnt sich, denn dadurch erhält man die Sicherheit, dass die Betriebsübernahme innerhalb der Familie optimal gestaltet abläuft.


Steuerberater für Unternehmensnachfolgeplanung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Unternehmensnachfolge spezialisiert. Bei der steuerneutralen Übertragung ihres Unternehmens auf die nachrückende Generation schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Erbschaft/Schenkung

  1. Frühzeitige Übertragung von Vermögen zwecks Steueroptimierung
  2. Informationen zur steueroptimierten Nutzung des Nießbrauchs

Unternehmenskauf

  1. Beratung zum steuerfreien Unternehmensverkauf
  2. Vergleich der Vorteile von Share Deal vs. Asset Deal

Personengesellschaften

  1. Nutzung von Steuervorteilen bei der Besteuerung von Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip
  2. Erläuterungen zur Haftung der Personengesellschafter
  3. Juristische Beratung zum Gesellschaftsrecht durch unsere Rechtsanwälte

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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