Steuerglossar

Gemeinnützigkeit erklärt

Gemeinnützigkeit

Das Wichtigste in Kürze

Die Gemeinnützigkeit ist ein Rechtsbegriff, der oft im Kontext von Organisationen, Vereinen und Stiftungen erwähnt wird. Er beschreibt den Status einer Einrichtung, die in erster Linie dem Wohl der Allgemeinheit dient und nicht gewinnorientiert agiert. Die Erklärung und Bedeutung der Gemeinnützigkeit ist für viele Menschen wichtig, da sie oft mit steuerlichen Vorteilen und besonderem Vertrauen in der Öffentlichkeit verbunden ist.


Was ist Gemeinnützigkeit?

Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist in § 52 Absatz 1 AO legaldefiniert. Demnach sind Organisationen gemeinnützig, die Ziele verfolgen, die im Interesse der Allgemeinheit liegen. Dazu zählen zum Beispiel Bildung, Wissenschaft, Kunst, Umweltschutz, Gesundheitsförderung oder die Unterstützung Bedürftiger. Diese Einrichtungen verfolgen nicht das Ziel, Gewinne zu erzielen, sondern setzen ihre Mittel in erster Linie für den jeweiligen gemeinnützigen Zweck ein.

Gemeinnützigkeit hat unterschiedliche Vorteile. Zum einen erhalten entsprechende Organisationen steuerliche Begünstigungen zum anderen haben sie einen Vertrauensbonus. Gemeinnützige Organisationen können von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren, da sie einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Dazu gehört die Befreiung von bestimmten Steuern oder reduzierte Steuersätze. Viele Menschen haben ein höheres Vertrauen in gemeinnützige Organisationen und unterstützen diese eher mit Spenden oder ehrenamtlicher Arbeit.

Einnahmen seitens der gemeinnützigen Körperschaft sind bis zu einem Betrag von 45.000 € jährlich gemäß § 64 Absatz 3 AO steuerunschädlich. Liegen die Einnahmen über dieser Grenze, entfällt die steuerliche Privilegierung, es sei denn, die Einnahmenerzielung gehört notwendigerweise zur Gemeinnützigkeit, dann liegt ein sogenannter Zweckbetrieb vor.

Wenn die Körperschaft zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke unternehmerisch tätig wird und die erbrachten Leistungen nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegen die Leistungen der Umsatzsteuer. Leistungen können aber mit dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Absatz 2 Nummer 8 UStG besteuert werden.

Spender und Beitragszahler können ihre Spenden beziehungsweise Mitgliedsbeiträge gemäß § 10b EStG in begrenzter Höhe als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte absetzen. Die, als gemeinnützig anerkannten Vereine sind berechtigt, entsprechende Bescheinigungen darüber auszustellen.

Eine Organisation erhält den Status der Gemeinnützigkeit durch die Anerkennung des zuständigen Finanzamts. Hierfür muss die Organisation bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Verfolgung gemeinnütziger Ziele und eine transparente Verwendung der Mittel. Der Status der Gemeinnützigkeit ist an strenge Bedingungen geknüpft. Missbraucht eine Organisation diesen Status, kann sie ihn verlieren. Zudem müssen gemeinnützige Einrichtungen regelmäßig über ihre Aktivitäten und Finanzen Bericht erstatten.

Die Gemeinnützigkeit ist ein wichtiger Begriff im sozialen und rechtlichen Bereich, der Organisationen kennzeichnet, die vorrangig dem Allgemeinwohl dienen. Dieser Status bringt sowohl steuerliche Vorteile als auch ein besonderes Vertrauen in der Gesellschaft mit sich. Es ist daher essenziell, die Voraussetzungen und Verantwortungen, die damit verbunden sind, zu kennen und zu verstehen.

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