Steuerglossar

Tatsächliche Verständigung erklärt

Tatsächliche Verständigung

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend ist die tatsächliche Verständigung ein bedeutendes, wenn auch manchmal kontrovers diskutiertes Instrument im deutschen Steuerrecht, das dazu dient, in schwierigen oder strittigen Fällen eine effiziente und akzeptable Lösung für beide Seiten zu erreichen. Sie hilft, langwierige Verfahren zu vermeiden und fördert eine schnelle Klärung von Steuerangelegenheiten.


Was ist die tatsächliche Verständigung?

Die tatsächliche Verständigung ist ein Rechtsinstitut im deutschen Steuerrecht, das eine Einigung zwischen dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen über streitige oder unklare Sachverhalte im Rahmen einer Steuerfestsetzung ermöglicht. Sie dient dazu, langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen und Rechtsmittelverfahren zu vermeiden und wird oft im Kontext von Betriebsprüfungen eingesetzt.

Eine tatsächliche Verständigung bezieht sich in der Regel auf Tatsachen, nicht auf die Auslegung von Rechtsnormen. Sie kommt zum Einsatz, wenn Tatsachenfragen zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen strittig sind oder wenn eine vollständige und abschließende Sachverhaltsermittlung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Die Beteiligten einigen sich in solchen Fällen auf eine gemeinsame Sachverhaltsdarstellung, die dann der Besteuerung zugrunde gelegt ist.

Damit eine tatsächliche Verständigung wirksam wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Freiwilligkeit: Beide Seiten müssen freiwillig zustimmen. Eine Verständigung unter Druck oder Zwang wäre nicht gültig.
  2. Gegenseitigkeit: Die Einigung muss für beide Seiten akzeptabel sein und darf keine einseitigen Nachteile erzeugen.
  3. Klarheit und Bestimmtheit: Die Einigung muss klar und eindeutig formuliert sein, damit keine weiteren Unklarheiten bestehen.
  4. Kein Verstoß gegen zwingendes Recht: Die Verständigung darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Eine Einigung auf eine rechtswidrige Steuerfestsetzung ist nicht möglich.

Eine einmal erreichte tatsächliche Verständigung ist für beide Parteien bindend und kann nur unter bestimmten Bedingungen aufgehoben oder angefochten werden. Eine Anfechtung ist beispielsweise möglich, wenn sich herausstellt, dass die zugrunde liegenden Tatsachen falsch waren oder sich ändern. Auch bei Irrtümern oder Betrug kann die Verständigung rückgängig gemacht werden.

Tatsächliche Verständigungen finden häufig in komplexen Steuerfällen Anwendung. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von Unternehmen oder bei der Prüfung internationaler Sachverhalte, bei denen eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts schwierig ist. Sie ermöglicht eine pragmatische Lösung, die Rechtssicherheit schafft und Verwaltungsaufwand reduziert.

Obwohl die tatsächliche Verständigung ein nützliches Instrument zur Konfliktlösung im Steuerrecht darstellt, gibt es auch Kritikpunkte. Kritiker bemängeln, dass dadurch die Gleichmäßigkeit der Besteuerung untergraben werden könnte, da nicht alle Steuerpflichtigen die Möglichkeit haben, solche Vereinbarungen zu treffen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Finanzverwaltung ihre Ermittlungspflichten vernachlässigt und zu schnell zu einer Verständigung neigt.

Die tatsächliche Verständigung ist im deutschen Steuerrecht nicht explizit in einem bestimmten Gesetz festgeschrieben, sondern hat sich vielmehr aus der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis entwickelt. Sie wird durch die Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Verhältnismäßigkeit gestützt. Diese Praxis ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere durch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), anerkannt und legitimiert worden.

Detaillierte Verfahrensregeln zur tatsächlichen Verständigung finden sich jedoch in den internen Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, wie beispielsweise den „Grundsätzen für das Verfahren bei tatsächlichen Verständigungen im Bereich der Steuerverwaltung“, die durch die Oberfinanzdirektionen herausgegeben werden. Diese internen Richtlinien beschreiben die Rahmenbedingungen und Verfahrensanforderungen, die bei der Durchführung einer tatsächlichen Verständigung zu beachten sind.

Es gibt auch allgemeine gesetzliche Grundlagen, die als Fundament für die tatsächliche Verständigung dienen können. Dazu gehört beispielsweise der § 88 der Abgabenordnung (AO), der die Finanzbehörden verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und dabei sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu berücksichtigen. Hierdurch wird ein fairer und gerechter Verwaltungsprozess gefördert, der auch Raum für Verständigungen lässt.

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