Steuerglossar

Restschuldbefreiung erklärt

Restschuldbefreiung

Das Wichtigste in Kürze

Die Restschuldbefreiung ist ein zentraler Mechanismus des Insolvenzrechts (§§ 286–303a InsO). Sie befreit überschuldete natürliche Personen nach einer Wohlverhaltensphase von in der Regel drei Jahren von ihren verbliebenen Schulden. Sie bietet Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang, während Gläubiger auf offene Forderungen verzichten müssen.


Was ist eine Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht es überschuldete natürliche Personen, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von ihren verbliebenen Schulden zu befreien. Ziel der Restschuldbefreiung ist es, den Schuldnern einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Die Restschuldbefreiung gewährt überschuldeten Personen eine zweite Chance, indem ihre Schulden erlassen werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 286 bis 303a der Insolvenzordnung (InsO).

Die Restschuldbefreiung kann im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder eines Regelinsolvenzverfahrens beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner während der sogenannten Wohlverhaltensphase (in der Regel drei Jahre) bestimmte Pflichten erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass er einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich ernsthaft um eine solche bemüht (§ 287b InsO). Außerdem muss er dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern sämtliche pfändbaren Einkünfte zur Verfügung stellen und keine neuen unangemessenen Schulden eingehen.

Am Ende der Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 InsO). Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so sind alle Forderungen der Gläubiger, die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO). Ausgenommen davon sind bestimmte Schulden, wie zum Beispiel Geldstrafen, Unterhaltsrückstände und Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (§ 302 InsO).

Die Restschuldbefreiung ist sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger von Bedeutung. Für den Schuldner bietet sie die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Für die Gläubiger bedeutet sie jedoch den endgültigen Verlust der offenen Forderungen, was insbesondere bei hohen Forderungssummen problematisch sein kann.

Kritiker bemängeln, dass die Restschuldbefreiung auch von Personen missbraucht werden könnte, die absichtlich oder fahrlässig ihre Schulden nicht begleichen. Um solchen Missbrauch zu verhindern, sieht die Insolvenzordnung strenge Voraussetzungen und Ausschlussgründe vor. Ausschlussgründe finden sich in § 290 InsO.

Standort
Köln

Standort<br>Köln Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

Standort<br>Düsseldorf Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Frankfurt

Standort<br>Frankfurt Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Bonn

Standort<br>Bonn Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Standort
Dubai

Standort<br>Dubai Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

Telefon-/ Videokonferenz Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 – 20:00 Uhr