Video: Unternehmensverkauf: Wer zahlt welche Steuern? – Einzelunternehmer, GmbH & Co. KG, GmbH, Holding
Wie viel Steuern müssen Sie bezahlen, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen? Das schauen wir uns heute an, und zwar ein Einzelunternehmen, was verkauft wird, eine GmbH & Co. KG, eine GmbH oder aus einer Holding Struktur heraus, wo eine GmbH verkauft wird. Die Steuersätze liegen zwischen 1,5% bis zu 50%. Die Details, die schauen wir uns heute einmal an!
1. Einleitung zum Unternehmensverkauf
Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich spezialisiert auf das Unternehmensteuerrecht, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, und ich habe für Sie dabei heute eine kleine Präsentation, um genau zu sein, eine Folie, wo ich dargestellt habe, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, wenn Sie ein Unternehmen verkaufen.
2. Unternehmensverkauf: Einzelunternehmen und Personengesellschaft
Im ersten Modell sind Sie der Veräußerer und Sie verkaufen ein Einzelunternehmen. Dann müssen Sie natürlich den kompletten Gewinn aus dem kompletten Verkauf des Einzelunternehmens versteuern. Der Steuersatz ist Ihr persönlicher Steuersatz theoretisch null bis hoch zu 45%. Der wird wahrscheinlich bei 42% liegen, weil sie in diesem Jahr ohnehin andere Einkünfte haben und der Grenzsteuersatz, also der Veräußerungsgewinn mit dem Grenzsteuersatz, on-top kommt/ Der wird wahrscheinlich bei 42% liegen.
2.1. Grenzsteuersatz: 42%
Warum 42 Prozent? Weil sie einen Spitzensteuersatz haben von 42%, Immer dann, wenn sie schon EUR 54.000 andere Einkünfte haben, die den niedrigen Steuersatz aufgesaugt haben oder bei Zusammenveranlagten EUR 108.000 haben an anderen Einkünften, die diesen niedrigen Steuersatz aufgesaugt haben. Dann kommt quasi der Veräußerungsgewinn on-top und dann sind wir automatisch bei 42%. Hoch bis zu einer Viertelmillion bei Einzelveranlagten, dann steigt es dann nochmal an von 42% hoch auf 45%. Bei Zusammenveranlagten geht es bei einer halben Million hoch von 42% auf 45%. Und ja, so liegt der stolze Satz zwischen 0% und 45% und bei Personengesellschaften, da liegt er auch zwischen 0% und 45%.
2.2. Veräußerungsgewinn: Buchwerte der Gesellschaft beachten
Und wir müssen vom Grundsatz her den kompletten Gewinn versteuern. Dazu muss man wissen, Gewinn ist ja nicht das, was Sie bezahlt bekommen, sondern Sie haben einen Veräußerungspreis, Ich sage jetzt mal von 200 Geldeinheiten, 100 Geldeinheiten ist Ihr Buchwert in der Gesellschaft, also ihr Eigenkapital. Dann müssen Sie noch einen Gewinn von 100 Geldeinheiten versteuern mit dem Steuersatz 0% bis 45%. Und Sie müssen die EUR 100 vom Grundsatz her versteuert werden.
2.3. Freibetrag beim Unternehmensverkauf
Jetzt gibt’s noch einen kleinen Freibetrag und zwar in den beiden Bereichen. Und der Freibetrag ist EUR 45.000. Aber wenn der Gewinn in der Summe 131.000 Euro übersteigt, dann reduziert sich der Freibetrag. Das heißt, wenn Sie EUR 100.000 Gewinn haben, kann ich die EUR 45.000 komplett abziehen und muss nur noch EUR 55.000 versteuern. Wenn ich aber mehr Gewinn hab bis EUR 131.000 ist okay.
Wenn ich mehr Gewinne, sagen wir mal EUR 132.000 Gewinn, dann hab ich nicht mehr EUR 45.000 Freibetrag, sondern EUR 132.000 könnte ich noch EUR 44.000 Freibetrag abziehen und so weiter und so fort. Und wenn ich bei EUR 181.000 wäre, ja, dann wäre mein Freibetrag komplett aufgebraucht. Ich könnte nicht mehr in Anspruch nehmen, der ist abgeschmolzen, so nennen wir Steuerrechtlicher das. Das heißt, ich bekomme gar keinen Freibetrag mehr, wenn ich über EUR 181.000 Gewinn im Einzelunternehmen bin.
Das ist ein kleiner Vorteil. EUR 45.000 Freibetrag für kleine Veräußerungsgewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
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3. Fünftelregelung bei Unternehmensverkauf Einzelunternehmen oder Personengesellschaft
Zweiter Vorteil ist ich zahle darauf keine Gewerbesteuer. Und ja, dritter Vorteil ist, ich bekomme vielleicht die Fünftelregelung. Fünftelregelung kennen Sie vielleicht, wenn Sie schon mal eine Abfindung bekommen haben, wenn Sie einen sehr großen Geldbetrag auf einmal ausgezahlt bekommen, können Sie die Fünftelregelungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, wenn ich einen Einzelunternehmer eine Personengesellschaft verkaufe und mache daraus eine Million Gewinn, nehme ich ein Fünftel EUR 200.000.
Nehmen wir darauf den Steuersatz, der vielleicht niedriger ist als der Gewinn auf eine Millionen. Nehme den Steuersatz. Ich sage jetzt mal 40% statt 42%. Und dann sage ich die Steuer, die rauskommt. Davon muss ich natürlich dann wieder das 5-fache bezahlen. Meine Erfahrung, das hört sich immer super gut an, in der Praxis bei unseren Mandanten, die ihr Unternehmen verkaufen. Der Gewinn ist so hoch, die Fünftelregelung bringt da gar nichts.
4. Halber Steuersatz bei Unternehmensverkauf Einzelunternehmen oder Personengesellschaft
Aber es gibt noch ein weiteres Modell im Bereich von 1 und 2, das ist der sogenannte halbe Steuersatz. Das ist nicht genau der halbe Steuersatz, sondern das sind 56%. Den bekommen sie, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Wenn sie 55 Jahre alt sind/ und nur einmal im Leben/ wenn Sie das beantragen. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen, einen Gewinn machen von EUR 100.000. Freibetrag hätten wir an dieser Stelle nicht. Dann versteuern Sie den eigentlich mit Ihrem Individuen Steuersatz von 42%. Aber davon wiederum nur mal 56%.
4.1. Fazit des halben Steuersatzes
Wenn Sie das ausrechnen, sind Sie bei knapp 24%. Also einen besonders niedrigen Steuersatz. Ich schreib das mal hier hin ca. 24% Steuern. Wenn Sie einmal im Jahr diesen halben Steuersatz in Anspruch nehmen. Das heißt, wenn Sie einmal im Leben Unternehmen verkaufen, ist das durchaus gut, ein Einzelunternehmen oder eine GmbH zu verkaufen. Wenn Sie regelmäßig Unternehmen verkaufen, dann ist ein Einzelunternehmen oder eine GmbH nicht so gut, weil dann müssen Sie den Gewinn komplett versteuern mit bis zu 45%.
5. Unternehmensverkauf: GmbH
Bei einer GmbH ist das schon deutlich besser. Da müssen Sie nicht den kompletten Gewinn versteuern, sondern nur 60%. Das dann mit Ihrem individuellen Steuersatz 0% bis 45%. Und während bei einer normalen Besteuerung beim Einzelunternehmen, bei einer Personengesellschaft dann Steuern bis 45 Geldeinheiten anfallen, kann man das ausrechnen. 60% mal 42% oder mal 45%. Das sind dann nur 27% deutlich besser, wenn sie eine GmbH verkaufen.
Aber wie gesagt, wenn Sie den halben Steuersatz in Anspruch nehmen, dann sind sie hier bei 24%. Das ist im Bereich von Einzelunternehmen und in Personengesellschaft natürlich das Allerbeste. Aber wie gesagt, nur einmal im Leben.
Ja, bei der GmbH bekommen Sie es auf jede GmbH, bei einer GmbH bekommen Sie auch noch ein Freibetrag von EUR 9.000. Ist nicht ganz so viel wie bei einer Personengesellschaft, da sind es EUR 45.000.
5.1. GmbH-Verkauf in der Holding-Struktur
Und das Allerbeste, worauf ich an dieser Stelle hinaus möchte ist, wenn Sie eine Holding-Struktur haben. Das heißt, wenn Sie eine Holding haben und die Holding-GmbH verkauft die Tochter-Kapitalgesellschaft, dann zahlen Sie nicht 27%, sondern müssen nur 5% versteuern.
Mit dem GmbH Steuersatz von 30%, sodass die Gesamtbelastung EUR 1,50 ist in der Holding. Dann bleibt die Holding bei Ihnen zurück und die Holding hat quasi so einen kleinen Geldsack. Das heißt, das Geld ist in eine Holding und wenn Sie es irgendwann ausschütten, dann fallen leider nochmal 25% an. Aber erst mal habe ich nur 5% Steuern gezahlt. Ganz großer Vorteil beim Verkaufen durch Holding Strukturen. Jetzt überlegen Sie Ihre Struktur, schauen Sie sich die an und überlegen Sie, was ist für Sie die beste Rechtsform?
5.2. GmbH-Verkauf: Asset-Deal vs. Share-Deal
Ich sage Ihnen Variante 3, die GmbH-Struktur ist meistens nicht so gut, warum? Sie zahlen zwar relativ wenig Steuern nur EUR 27, aber der Erwerber kann den Kaufpreis nicht abschreiben. Der findet das eigentlich nicht so gut. Eventuell will er den Kaufpreis dann drücken, wenn er nicht abschreiben kann.
Das Problem, dass der Erwerber nicht abschreiben kann, habe ich Ihnen zusammengefasst in zwei Videos. Das eine ist Asset-Deal und Share-Deal, weil der Erwerber möchte dann von Ihnen keine GmbH kaufen, sondern nur die einzelnen Wirtschaftsgüter per Asset-Deal. Und das andere ist dann Kauf, wie der Erwerber dann doch die Unternehmensstruktur beim Kauf einer GmbH optimieren kann.
Schauen Sie sich diese beiden Videos gerne einmal an. Damit wäre quasi diese Struktur besprochen.
Fachberatung für
Asset-Deal oder Share-Deal?
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6. Fazit zum Unternehmensverkauf
Bleibt noch diese Struktur, diese Struktur kann ich Ihnen empfehlen, wenn Sie ein Unternehmen haben und einmal im Leben dieses Einzelunternehmen und die Personengesellschaft verkaufen wollen. Ein sehr niedriger Steuersatz von nur 24% und der Erwerber hat den großen Vorteil er kann abschreiben und wenn ich ein Unternehmen kaufe und es abschreiben kann, bekomme ich in den nächsten 5 bis 15 Jahren die Hälfte vom Finanzamt wieder.
6.1. Formwechsel: GmbH in GmbH & Co. KG (Personengesellschaft)
Und da kann es durchaus sinnvoll sein, dass Sie aus Ihrer GmbH per Formwechsel eine GmbH & Co. KG machen, dann ist das für Sie nicht so der große Vorteil. Sie kommen jetzt hier von 27% runter auf 24%, okay. Aber der Erwerber kann natürlich den Kauf eines Einzelunternehmens abschreiben oder eine GmbH & Co. KG. Dazu habe ich auch ein Video gemacht, wie Sie aus der GmbH per Formwechsel in eine GmbH & Co. KG kommen. Denken Sie dran, wenn Sie die Umwandlung machen, haben Sie 5 Jahre Sperrfrist. Also die Umwandlung der GmbH in die GmbH & Co. KG müssen Sie 5 Jahre im Voraus machen.
6.2. Formwechsel: Personengesellschaft in GmbH
So alternativ kann aber sein, dass Sie sagen: Herr Juhn, ich möchte von meiner Personengesellschaft in eine GmbH und von der GmbH danach in eine Holding Struktur. Warum? Weil dann muss ich ja nur 1,5% Steuern zahlen. Das geht auch. Aber bitte beachten Sie, dass Sie dann hier eine Sperrfrist von 7 Jahren haben. Also erst in die Holding Struktur gehen, 7 Jahre lang warten und dann kann die Holding, die Tochter-GmbH nahezu steuerfrei verkaufen, Sie Zahlen dann nur noch 1,5%.
6.3. Fazit & Abschluss
Ja, das war mein Überblick zum Unternehmensverkauf, das hilft nicht nur Ihnen als Verkäufer, sondern natürlich dem Erwerber auch, weil beim Unternehmensverkauf, wir beraten da ja sehr viel dazu/ Es ist immer so, Sie müssen beide Seiten verstehen. Der Verkäufer muss den Käufer verstehen und der Käufer wiederum muss den Verkäufer verstehen, weil nur so schaffen Sie eine Gesamtlösung, die beiden gerecht wird.
Wenn Sie Fragen haben zum Unternehmensverkauf, zum Unternehmenskauf wir beraten immer vollumfänglich. Dann rufen Sie uns einmal an. Vereinbaren Sie ein Beratungstermin mit meinem Kollegen oder mit mir. Wir beraten dann natürlich gerne.
Steuerberater für Unternehmenskauf- und verkauf
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmenskäufe und -verkäufe spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
- Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)
- Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (Holdinggesellschaften, Organschaften)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: