Video: Nießbrauch: Kapitalwert berechnen mit Lebenserwartung & Jahreswert mit Beispiel und Bewertung
Viele Mandanten übertragen Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs, insbesondere Immobilien, Anteile an Kapitalgesellschaften und Anteile an Personengesellschaften. Stellt sich die Frage: Wie berechnet sich dieser Nießbrauchswert? Was ist der Kapitalwert des Nießbrauchs? Und das rechnen wir heute einmal an einem Beispiel durch.
1. Einleitung zum Kapitalwert
Herzlich willkommen, mein Name ist Christoph Juhn. Ich bin Steuerberater hier in Köln und unsere Kanzlei hat sich spezialisiert auf das Unternehmensteuerrecht. Und heute berechnen wir einmal den Nießbrauch und dessen Kapitalwert. Und das ist nicht so einfach, weil wir müssen zunächst einmal den Wert des Vermögensgegenstandes berechnen, den wir übertragen.
2. Berechnung zum Kapitalwert beim Nießbrauch
Also übertragen werden häufig GmbH-Anteile, KG-Anteile und Immobilien. Und wir müssen jetzt erst mal den Wert dieser Vermögensgegenstände bestimmen. Ich nehme mir jetzt exemplarisch mal eine GmbH raus, weil das in der Tat am schwierigsten zu bewerten ist.
2.1. Kapitalwert einer Immobilie
Bei einer Immobilie kann man im Grunde ein Verkehrswertgutachten nehmen, oder man guckt nach bei Immobilien-Scout, da hat man den Wert.
2.2. Kapitalwert einer GmbH: der Unternehmenswert
Bei GmbHs, geht man davon aus, dass der Jahresgewinn mal Faktor 13,75 der Unternehmenswert ist. Das bedeutet, wenn Ihr Jahresgewinn, also Ihr Jahresüberschuss in der Steuerbilanz, ja bereits eine Million Euro beispielsweise ist, und wir multiplizieren das mit 13,75, das steht im § 202 BewG, dann ist die GmbH EUR 13,75 Millionen wert. Wir rechnen das jetzt einmal durch. Jahresüberschuss mal 13,75 ist gleich Unternehmenswert. Jahresüberschuss EUR 1 Million, mal 13,75, gibt ein Unternehmenswert von EUR 13,75 Millionen.
2.3. Berechnung des Kapitalwerts einer GmbH: statistische Lebenserwartung
Und wie berechnet sich nun der Marktwert oder der Kapitalwert des Nießbrauchs? Und dazu schauen wir einmal ins Gesetz. (…) Weil das ist die statistische Lebenserwartung von Männern und Frauen im Jahr 2019 in Deutschland. Diese Tabelle brauchen Sie, um zu schauen: wie alt ist der Nießbrauchsberechtigte, wie lang wird er statistisch gesehen noch leben? Und daraus kann man den Kapitalwert, also den sogenannten Multiplikator bestimmen.
Wir nehmen als Beispiel den 60-Jährigen, der Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs überträgt. Und da sehen wir, dass der 60 jährige Mann statistisch gesehen 21,62 Jahre noch leben wird. Daraus ergibt sich ein Multiplikator, dass heißt hier: Kapitalwert von 12,81. Diesen Faktor von 12,81, den benötigen wir jetzt zur Bewertung des Nießbrauchs.
Also, die Ermittlung des Nießbrauchs ergibt sich aus einem Jahreswert, was das ist, sage ich gleich noch, multipliziert mit einem Multiplikator, gibt gleich Wert des Nießbrauchs, also den Kapitalwert. Und den Multiplikator haben wir gerade ermittelt, 12,81. Jetzt ist statistisch gesehen die Lebensdauer über 20 Jahre, aber man muss nicht starr mal 20 Jahre nehmen, weil man zinst hier mit 5,5 Prozent pauschal ab. Das könnte man jetzt mathematisch alles ausrechnen. Einfach ist es einfach den Kapitalwert laut Tabelle zu nehmen, 12,81.
2.4. Berechnung des Jahreswerts einer GmbH
Und als nächstes brauchen wir den Jahreswert. Jahreswert ist der Wert, den Sie als Mietertrag, also als Mieteinkünfte generieren. Der Jahreswert ist bei KG-Anteilen, den Anteil, den Sie entnehmen können aus der KG, und bei GmbHs der Wert, den Sie in der Regel pro Jahr ausschütten, also ganz grob der Jahreswert. Am liebsten würde ich jetzt hier in der Tat die EUR 1 Million nehmen. Jetzt gibt es aber § 16 BewG, der besagt, der Jahreswert beim Nießbrauch darf maximal ein 18,6tel des gesamten Unternehmenswerts sein. Deswegen habe ich einmal den Unternehmenswert ausgerechnet: also 13,75 ist der Unternehmenswert, maximal ein 18,6tel.
Das heißt, im Umkehrschluss geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie nicht deutlich mehr als 5,5 % Rendite mit dem Unternehmen generieren können. Und wenn ich 13,75 Millionen durch 18,6 teile, dann komme ich auf ein Jahreswert von nicht EUR 1 Million, sondern EUR 739.247. Das multipliziert mit 12,81, gibt einen Wert des Nießbrauchs von EUR 9.469.758. Und das ist jetzt der Nießbrauch wert. Das ist ja doch sehr, sehr viel.
Wenn wir überlegen: das gesamte Unternehmen wurde mit 13,75 bewertet, und wir können jetzt als Nießbrauch zum Beispiel bei der Übertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs, EUR 9,4 Millionen als Nachlassverbindlichkeit abziehen, dann bleibt ja unterm Strich nur noch ein Wert von EUR 4 Millionen Euro übrig, die wir der Erbschaftsteuer der Schenkungsteuer unterwerfen müssen. Und da gibt es ja sogar auch noch die Unternehmensbegünstigung. Das ist also eine erhebliche Erleichterung.
Haben Sie Fragen zum
Kapitalwert beim Nießbrauch?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Kapitalwert: Neuberechnung nach Verzicht auf den Nießbrauch
Das ist der häufigste Fall, wozu man einen Nießbrauch bewerten muss. Es gibt auch Situationen, da besteht der Nießbrauch schon seit Jahren, und der Nießbrauchsbegünstigte möchte darauf verzichten. Ja, dann müssen Sie den Nießbrauch komplett neu berechnen auf Basis des heutigen Stichtags. Dann müssen Sie gucken, wie alt ist der Nießbrauchsberechtigte heute, und müssen mit dem heutigen Kapitalisierungs-Faktor rechnen.
4. Wir berechnen auch den Kapitalwert zu Ihrem Nießbrauch
Ist alles nicht so einfach, es gibt da im Detail viele Punkte, die individuell angepasst werden müssen. Das ist nur eine ganz grobe Berechnung, die ich Ihnen heute mitgebracht habe. Aber um Ihnen ein Gefühl zu geben, was ist der Nießbrauch wert, wie berechnet er sich, ist das eine sehr gute Grundlage.
Und daran sehen Sie, wie viel Steuern man mit so einem Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch und Zuwendungsnießbrauch sparen kann. Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir sie natürlich gerne. Rufen Sie doch einfach mal durch. Vereinbaren Sie einen einen Telefontermin. Und dann gucken wir, was wir für Sie tun können.
Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Nießbrauch spezialisiert. Bei der Berechnung des Kapitalwerts zum Nießbrauch an einer GmbH schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individuell optimierte Besteuerung der GmbH
- Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
- Steuervorteile der Immobilien-GmbH
- Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
Immobilien
- Steuervorteile der Immobilien-GmbH
- Steueroptimierter Verkauf von Immobilien
- Beratung zum Nießbrauchrecht
Erbschaft/Schenkung
- Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
- Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Fachreferent beim Steuerberaterverband für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Nießbrauch als ertrag- und erbschaftsteuerliche Gestaltungsmöglichkeit“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:
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