Video: Was ist eine GmbH & Co. KG? Nutzen Sie diese 3 Steuervorteile | Einfach erklärt vom Steuerberater
Viele Mandanten fragen mich, wo ist der Unterschied zwischen GmbH und GmbH & Co. KG? Das nehme ich als Anlass heute einfach mal alle Vorteile der GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH darzustellen.
1. Vorstellung der GmbH & Co. KG
Ja, herzlich willkommen, mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert.
Ich stelle Ihnen heute einmal die GmbH & Co. KG vor. Bei meinen Mandanten ist es in der Regel so, dass, ich sage mal 90 % , 80 bis 90 % eine GmbH gegründet haben mit mir und 10 bis 15 % nur eine GmbH & Co. KG. Das hat den Hintergrund, das man in der Regel mit der GmbH viel besser gestalten kann, weil man steuerlich verschiedene, ja, steuerliche Sphären hat, viel besser mit Verträgen, viel besser mit Vertragsbeziehung zwischen Gesellschafter, Geschäftsführung und GmbH agieren kann und das wir die GmbH & Co. KG nur ganz bewusst an ausgewählten Stellen einsetzen, da wo sie erhebliche Vorteile hat. Zunächst einmal, was ist überhaupt eine GmbH & Co. KG? Schauen wir uns das einmal an! (…)
2. Gründung einer GmbH & Co. KG
2.1. Gibt es alternative Personengesellschaften zur GmbH & Co. KG?
Am liebsten würden sie eine Gesellschaft gründen mit Haftungsbeschränkung; das wäre eine GmbH. Aus steuerlichen Gründen wäre aber eine Personengesellschaft viel besser. Eine GbR kommt als Personengesellschaft in Frage. Da haften nur alle Gesellschafter. Bei einer OHG, haften auch alle Gesellschafter. Bei einer KG, ja, eine KG hat den Vorteil, dass eine Person beschränkt haftet, das ist der Kommanditist, und eine Person mit dem gesamten Vermögen haftet, also der Komplementär.
2.2. Die GmbH als Vollhafter der GmbH & Co. KG
Sie gründen also nun eine KG. Idealerweise haben sie an dieser KG 100 % und der Mitgesellschafter ist mit 0 % beteiligt. Sie sind der Kommanditist, und mit 0 % haben wir den Komplementär. Der Komplementär ist in Ihrem Fall keine natürliche Person, weil dann hätten wir ja wieder eine zweite natürliche Person, die mit ihrem gesamten Vermögen haftet, sondern wir gründen uns hierfür unsere eigene GmbH, eine sogenannte Komplementär-GmbH, oder in der Praxis häufig auch Verwaltungs-GmbH genannt, die mit 0 % die gesamte Haftung übernimmt. Und diese GmbH gründen Sie selber zu 100 %. Und bei der Gründung der GmbH Co. & KG ist es so, dass Sie bei der GmbH zunächst EUR 12.500 einzahlen müssen und dieses Geld aber nach Ablauf einer gewissen Frist, 3 beziehungsweise 6 Monate sagt der BFH hier, dann weiterleiten können an die KG selbst und die KG mit diesen Geldern operativ arbeiten kann.
Das ganze Geschäft spielt sich in der GmbH & Co. KG ab. Die GmbH hingegen ist vom Grundsatz her immer leer und hat nur eine Aufgabe: die Vollhaftung zu übernehmen. Und das ist vom Grundsatz her kein Problem, das ist vom BFH, BGH anerkannt.
2.3. Keine private Haftung bei Insolvenz der GmbH & Co. KG
Wir haben also jetzt die Vorteile der Haftungsbeschränkung einer GmbH kombiniert mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Warum? Ja, weil die Gewinne in dieser KG, in dieser GmbH & Co. KG, steuerlich zu 100 % Ihnen als Kommanditisten, als beschränkt haftenden Kommanditisten zugewiesen werden. Und Sie versteuern diese EUR 100 ganz normal wie aus einer Personengesellschaft. Und gleichzeitig, wenn es zum Falle einer Insolvenz kommen sollte, ist natürlich die KG selber in der Insolvenz und reißt letztendlich nur den Komplementär also diese Komplementär-GmbH mit in die Insolvenz, sodass Ihr Privatvermögen weiterhin gesichert ist.
2.4. Kann man mit einer GmbH mehrere GmbH & Co. KGs gründen?
Häufig kommt dann von meinen Mandanten auch die Frage: kann ich nicht mehrere KGs gründen und eine Komplementärer-GmbH in allen KGs beteiligen? Ja, das funktioniert. Dann haben sie 10 KGs. Und an den 10 KGs ist ein und dieselbe Komplementär-GmbH beteiligt; und das funktioniert. Sie haben ja nur einen kleinen Nachteil bei der Geschichte, weil die GmbH immer auch Geschäftsführer der KG ist, dass Sie automatisch in allen 10 KGs den selben Geschäftsführer, nämlich die GmbH mit an Bord haben.
Haben Sie Fragen zur
GmbH & Co. KG?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Erster Vorteil der GmbH & Co. KG: geringere Steuern
3.1. Steuern bei einer GmbH
Und welche steuerliche Vorteile hat nun eine solche GmbH & Co. KG? Als allererstes ist zu nennen, dass in der Regel die Gesamtsteuerbelastung geringer ist. Bei einer GmbH haben sie 15 % Körperschaftsteuer, 15 bis 17 % Gewerbesteuer je nach Gemeinde und zusätzlich noch einmal Kapitalertragsteuer, wenn Sie die Gewinne ausschütten, dann können Sie circa mit 50 % Gesamtbelastung bei der GmbH rechnen.
3.2. Steuern bei einer GmbH & Co. KG
Bei der GmbH & Co. KG zahlt diese auch Gewerbesteuer, auch zwischen 15-17, in manchen Gemeinden auch weniger, 13 %, und zusätzlich zahlen Sie als Gesellschafter nochmal 42, oder 0 bis 42 % Einkommensteuer. Aber auf diese Einkommensteuer können Sie die Gewerbesteuer anrechnen und damit fällt die Gewerbesteuer letztendlich in sich zusammen und stellt gar keine wirtschaftliche Belastung dar. Also um genau zu sein, können Sie bis 13,3 % anrechnen. Sollte also die Gewerbesteuer 15 % sein, bekämen Sie über die Einkommensteuer 13,3 % erstattet, wäre die zusätzliche Belastung aus der Gewerbesteuer noch 1,7 %, also keine nennenswerte Benachteiligung durch die Gewerbesteuer. Und damit haben wir in der Regel bei der Personengesellschaft eine deutlich niedrige Gesamtbelastung.
Dazu habe ich ein Rechtsformvergleich per Video aufgenommen und eine Präsentation zu gemacht und auch Blogbeitrag geschrieben. (…) Schauen Sie sich das doch gerne an.
Und weiterer Vorteil ist: wenn Ihr Steuersatz deutlich unter 42 % ist, gründen Sie auf jeden Fall eine GmbH & Co. KG. Warum? Bei einer GmbH haben wir doch immer diese hohe Steuerbelastung von rund 50 %, und bei einer GmbH & Co.KG fangen Sie mit einem Einkommensteuersatz von 0 % an. Das heißt, wenn Sie nur EUR 50.000 Gewinn machen, ist diese natürlich deutlich besser, weil dann bewegen wir uns ja gar nicht im Spitzensteuersatz. Dann reden wir über den Durchschnittsteuersatz von vielleicht 30 %. Und das ist deutlich weniger als bei einer GmbH: ab dem ersten Euro 50 %.
4. Zweiter Vorteil der GmbH & Co. KG: gewerbliche Entprägung
Zweiter Vorteil ist, wenn Sie eine Vermögensverwaltung betreiben, mit der mit dieser GmbH & Co. KG, zum Beispiel Immobilien verwalten, können Sie über einen Trick diese gewerblich entprägen und sind damit letztendlich von der Gewerbesteuer komplett befreit. Dazu haben wir auch ein Videobeitrag gemacht. (…) Schauen Sie sich den gerne an. Und dann bezahlen wir nur Einkommensteuer in der GmbH & Co. KG. Das funktioniert auch nur hierbei und nicht bei der GmbH, die gewerbliche Entprägung.
Einzelunternehmen umwandeln in GmbH oder GmbH & Co. KG? Alle Vorteile vs. Nachteile beachten!
In diesem Video erklären wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH oder GmbH & Co. KG umwandeln möchten.
5. Dritter Vorteil der GmbH & Co. KG: Immobilien steuerfrei übertragen
Und dritter, ganz entscheidender Vorteil, das ist fast der Hauptgrund, warum ich Personengesellschaften gründe mit meinem Mandanten sind Vorteile bei der Grunderwerbsteuer.
Wenn Sie Immobilien von sich privat auf eine GmbH übertragen, löst das Grunderwerbsteuer aus. Hier, in Nordrhein-Westfalen, sind das 6,5 %. Wenn Sie Immobilien von einer GmbH auf eine Schwester oder Tochter-GmbH übertragen, löst das auch Grunderwerbsteuer aus.
Und bei einer Personengesellschaft ist das anders. Da können Sie als Gesellschafter die Immobilien übertragen, auf diese GmbH & Co. KG. Und das ist Grunderwerbsteuerfrei mit dem Prozentsatz, mit dem Sie selbst an dieser Gesellschaft beteiligt sind. Halten Sie also 100 % an der GmbH & Co. KG, können Sie Grundstücke komplett Grunderwerbsteuerfrei auf das Unternehmen übertragen.
Und was auch funktioniert, ist, die Immobilien zurück zu übertragen, von der GmbH & Co. KG auf sich privat oder von besagter Gesellschaft auf eine Schwester-Personengesellschaft, KG, GbR, GmbH & Co. KG. Was auch immer. Wichtig ist, dass die Schwestergesellschaft auch wieder eine GmbH & Co. KG ist. Und damit können Sie relativ interessante Steuereffekte hervorrufen. Wenn Sie Immobilien von einer GmbH & Co. KG an eine andere veräußern, haben Sie mit ertragsteuerliche Vorteile, also bei der Einkommensteuer, und gleichzeitig sind Sie bei der Grunderwerbsteuer komplett befreit. Und das ist der häufigste Grund, warum ich mit meinem Mandanten GmbH & Co. KGs gründe, neben der relativ niedrigen Gesamtsteuerbelastung, die ich ja im Vorteil 1 schon dargestellt habe.
6. Profitieren Sie von unserer Expertise
Das war meine Zusammenfassung zu GmbH & Co. KG. Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen wir und unser Team in Bonn und in Köln an beiden Standorten die gerne zur Verfügung. Rufen Sie doch einfach einmal an. Wir beraten Sie dazu gerne.
Steuerberater für Unternehmensbesteuerung
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Unternehmensbesteuerung spezialisiert. Bei der Beratung zur GmbH & Co. KG schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
- Steuervorteile der Immobilien-GmbH
- Vermeidung von Betriebsaufspaltungen
- Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
GmbH & Co. KG
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG
- Vermeidung von gewerblicher Prägung und gewerblicher Infizierung
Umwandlungen
- Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Fachreferent beim Steuerberaterverband für Immobilien im Steuerrecht
Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu Immobilien im Steuerrecht gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:
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