In der internationalen Unternehmensbesteuerung ist die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidend. Denn Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG) werden im internationalen Steuerrecht transparent behandelt, sodass hier starr auf die dahinterstehenden Betriebsstätten abgestellt wird. Im Gegensatz hierzu sind Kapitalgesellschaften (z.B. der GmbH) in jedem Land eigenständige Steuersubjekte und unterliegen der eigenständigen Besteuerung. Hier droht aber häufig das Problem der Wegzugsbesteuerung und Hinzurechnungsbesteuerung. Aufgrund dieser Praxisrelevanz haben wir zusammen mit der FOM Hochschule